Mitglied inaktiv
Anrechnung von Mutterschaftsgeld - § 7 BErzGG - Laufend zu zahlendes Mutterschaftsgeld, das der Mutter in der gesetzlichen Schutzfrist nach der Geburt gewährt wird, wird auf das Erziehungsgeld bis zu 13 € täglich beim Budget, sonst bis zu 10 € täglich angerechnet. Das Gleiche gilt für die an die Beamtinnen weitergezahlten Dienstbezüge. Erziehungsgeld wird ergänzend gezahlt, wenn das Mutterschaftsgeld im Einzelfall niedriger als das Erziehungsgeld ist. Von der Anrechnung des Mutterschaftsgeldes gibt es einige Ausnahmen: - Das Mutterschaftsgeld für ein weiteres Kind ist auf das Erziehungsgeld für ein vorher geborenes Kind nicht anzurechnen. - Nicht angerechnet wird das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes. - Wenn der Vater bereits während der Mutterschutzfrist Erziehungsgeld in Anspruch nimmt, wird das Mutterschaftsgeld nicht auf seinen Anspruch angerechnet. _________________ bin jetzt erst mal froh, dass das so klappt, rufe vorsichtshalber morgen nochmal an, aber der gesetzestext wird ja stimmen, denk ich mal.