Mitglied inaktiv
Ich wurde im April leider Gottes arbeitslos.Bin alleinerziehend und konnte bisher meine Wohnung gut finanzieren,geht auch noch in der Arbeitslosigkeit.Will auch nicht Vater Staat großartig auf der Tasche liegen.Jetzt wurde ich schwanger und mein damaliger Freund,hat sich vom Acker gemacht,hat nicht bei mir gewohnt. Wenn ich dem Arbeitsamt jetzt (ALG 1)mitteile das ich schwanger bin kann das für mich Konsequenzen haben? Können die mir das Arbeitslosengeld streichen,mir ne andere Wohnung vorschreiben?Habe ich finanzielle Einbußen oder wie läuft das ganze jetzt? Bin total ratlos und möchte auch den Kindern keinen Umzug zumuten. Vielen Dank Ihr Lieben. LG Manina
Du mußt das unbedingt mitteilen. Konsequenzen hat das keine .Aber ich glaube du hast Anspruch auf sogenannten Mehrbedarf. (ist bei Hartz 4 so)Du kannst auch Unterstützung für Schwangeren und Babybedarf beantragen.
Hi mitteilen musst du es, aber da du noch ALG1 kriegst, hat das keine Konsequenzen. Bei Hartz IV sähe das anders aus, mit Umzug, aber auch Zuschüssen. Erkundige dich doch bei der Hotline... LG und alles Gute für die SS Roxy (mit Melina, 26. SSW, 420g)
Auf jeden Fall mitteilen! Bekommst Mehrbedarf, dann für frühere Kinder hast du Kinderbetreuungskosten beantragt?, dann wenn du ins KS muss wird Haushaltshilfe bezahlt. Außerdem bei Bezug von ALG 1 hast du Anspruch auf: Wohngeld, Kinderzuschlag von Familienkasse, danach Elterngeld (auch evtl. Landeserziehungsgeld in 2.Lebensjahr), Wenn Arbeitsamt Kinderbetreuungskosten nicht übernimmt, dann übernimmt auf jeden Fall Jugendamt (KiTa-Gebühren), Antrag Bundesstiftung "Mutter und Kind"-einmalige Zahlung zu Geburt 1200€, nicht zu vergessen Unterhalt für´s Kind von deinem Freund (wenn zahlungsumfähig, zahlt Jugendamt - Unterhaltsvorschuß 127€ monatlich). Du bistnicht alleine und bekommst Unterstützung! Beantragen! Grüße Nadja.
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