Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe bis zum 9.7. Arbeitslosenged bekommen und muesste jetzt Arbeitslosenhilfe beantragen, weiss aber das ich nichts bekomme. Am 8.9. beginnt mein Mutterschutz habe ich jetzt auch anspruch auf das Geld von der KK? vieleicht kennt jemand das problem, danke schon mal fuer eure hilfe. Gruss Bettina
Hallo Bettina! Vor meiner 1. Ss habe ich auch Arbeitslosenhilfe bekommen. Irgentwann in der Ss ich weiss nciht mehr wann, musste ich vom Arzt einen Zettel bei der Kk abgeben... Leider kann ich nicht mehr genau sagen, wie es war. Wenn du dir unsicher bis, rufe einfach mal bei deiner KK an, oder frage deinen FA/FÄ einfach mal, von dem müsstest du nachher eigentlich einen Wisch bekommen, den du bei der KK abgeben musst... Ich hoffe ich konnt etwas helfen! Lg Petra
Hallo! Eigentlich müsstest Du das Geld von der KK bekommen ( 13 Euro pro Tag max.). Du brauchst dazu eine Bescheinigung Deines FA über den Vorraussichtlichen ET. Dieses Schreiben wird aber frühestens 8 Wochen vor der Geburt ausgestellt. Sprich Deinen Doc drauf an, das er es nicht vergisst. LG Susi
Huhu, ich habe gerad zufällig was gefunden, schau mal hier nach, da steht was von Mutterschaftsgeld etc. http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ Lg Petra
Mein Mutterschutz begann am 08.08.Davor habe ich Arbeitslosenhilfe bekommen.Du brauchst für die KK den gelben Zettel vom FA und den Bescheid vom Arbeitsamt über die höhe des Arbeitslosengeldes. LG Jessi
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