Mitglied inaktiv
Hallo, wie oben schon geschrieben habe ich soweit ich kann, den Elterngeldantrag ausgefüllt. Jetzt stellt sich die Frage wegen des Bezugszeitraumes. Also wir möchten gerne monatlich "kassieren" für 12 Monate. Angenommen,MERLE kommt an ihrem ET 12.03.2009 zur Welt, dann bekomme ich ja noch 8 Wochen,also bis ca. 12.05.2009 Mutterschutzgeld gezahlt. Wollte das Geld(kann es ja rückwirkend 3 Monate beantragen) dann nach Ablauf des MuSchutzgeldes beantragen. Wie trage ich das den dann ein... 2-14 Lebensmonat???? Sind ja dann 12 Monate???????? Hat das jemand verstanden??? Vielleicht hat ja schon jemand den Antrag ausgefüllt.... Achja und noch was, die wollen die persönlichen Angaben vom Ehemann haben, habe ich auch brav gemacht... Aber habt ihr, den Rest auch über den Mann eingetragen, Krankenkasse etc.? HILFE
Hmmm,davon hab ich leider keine Ahnung, aber wo bekommt man den Antrag überaupt her?
Ich habe den beim Kreis angefordert...Bei dem Kreis der Stadt..
Hi,
unsere Süße ist schon seit dem 07.12.2008 da und deswegen kenne ich mich (LEIDER!) ziemlich gut mit diesem Antrag aus..
Im Grunde genommen ist das eine Veräppelung von uns allen, denn der Mutterschutz wird angerechnet, dh 2 Monate Mutterschutz und dann nur noch 10 Monate Elterngeld! Und das ergibt dann die 12 Monate!
LG und alles Gute
Genau, Kissa, das sehe ich auch als Veräppelung. in den ersten 2 Monaten ist der Arbeitgeber noch für uns zuständig, daher wird das mit dem Elterngeld verrechnet. Effektiv gibt es für die arbeitende Bevölkerung also nur 10 Monate Geld statt 12.
Hallo, Elterngeld bekommst du für den Zeitraum bis zum 12. Lebensmonat des Kindes, weil in den ersten beiden Monaten das Elterngeld mit dem MuSchugeld verrechnet wird. WENN ein Anspruch auf MuSchugeld besteht. Insofern verstehe ich die Aufregung nicht: 12 Monate bekommt man Geld, was anderes ist doch nie gesagt worden??? Die Monate 13+14 kann der Partner entweder dranhängen oder während der Elterngeldbezugszeit der Partnerin parallel beantragen. Dann bekämen während dieser 2 Monate BEIDE Eltern Elterngeld. VlG Annette PS: Und in den Antrag schreibst du 1.-12. Lebensmonat. Wenn du 3.-14. Lebendsmonat schreibst, wird es dir ohnehin nicht bewilligt.
bekommt er auch "nur" 300 euro, oder bekommt er dann 67% von seinem nettogehalt ? und was heißt es bekommen beide ? wenn ich nur mal angenommen anspruch hätte von jan-dez und mein partner nimmt nov + dez auch elternzeit, dann bekommt man DOPPELT geld oder wird das hinten dran gehängt ? lg
Das wird hinten dran gehängt. Also dann 14 Monate. Es bekommt nur ein Elternteil für ein und das selbe Kind das Geld. Der Mann nimmt dann 2 zusätzliche Monate in der die Mutter kein Geld bekommt. Ich habe aber auch eine Frage. Das Elterngeld beantragt man doch erst wenn das Kind da ist oder? Beim Kindergeld macht man das ja so.
Hallo, der Partner bekommt 67% von seinem Netto. Das Elterngeld bezieht sich IMMER auf das Einkommen von demjenigen, der es beantragt. Wenn du kein Einkommen hast, aber Elterngeld beantragst, bekommst DU 300 Euro. Wenn dein Partner Einkommen hat, Elterngeld beantragt, bekommt ER 67% seines Nettodurchschnitts der letzten 12 Monate VOR Beantragung. Allerdings bekommt man maximal 1800 Euro. Wenn man ein höheres Einkommen hat, ist das halt Pech. Wann das Elterngeld ausgezahlt hat, ist wohl sehr unterschiedlich, da würde ich mich bei der zuständigen Elterngeldstelle mal schlau fragen. VlG Annette
Bekommst NUR 10 Monate EG, LM 1 und LM 2 sind Mutterschutzgeld und wird mit angerechnet.... bekommst ab LM 3 eine Auszahlung LM 1 und LM 2 wird mit 0,00€ berechnet Quasi verarsche.... hoffe du kannst verstehen wie ich das meine
...desweiteren hat die ElternZEIT nichts mit dem ElternGELD zu tun, das sind zwei paar Schuhe! Die Elternzeit beantragst Du praktisch beim AG - das können ja auch 3 Jahre sein! D.h. aber nicht, dass Du während der ges. Zeit Gelder beziehst! Umgekehrt ist es so, dass wenn Du ein Jahr beantragst, diese Zeit ab Ende der Mutterschaftsfrist gerechnet wird. D.h., Du kannst dann zwei Monate länger zuhause bleiben, als Elterngeld bezahlt wird! Bitte denkt auch dran, dass das Elterngeld mit versteuert werden muss!!! Erstmal wird's effektiv nur 10 Monate gezahlt, zum Schluss noch versteuert...es ist eine Riesenaugenwischerei! Dann sollen sie doch alle vernünftig aufklären - damit man hinterher nicht dasteht und zig Fragen hat!!! Den Elterngeldantrag kann man sich übrigens auch aus dem I-Net runterladen! - und erst NACH der Geburt beantragen!!