Elternforum Schwanger - wer noch?

grössrere wohnung

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will bei meiner genossenschaft wohnen bleiben jedoch ne grössere wohnung. wir sind bald zu 4 und haben aber nur 3 zimmer. kann mir jemand eine gute formulieung dafür sagen.


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Meintest du, für die Bewerbung um eine größere Wohnung? Bei uns heißt das "Überbelag" bzw. "Überbelegung". Hier wird pro Person (bei Schwangerschaften zählt das Ungeborene ab dem 3. Monat als voll anzurechnende Person) ein Wohnraum gestattet. Natürlich ist das nicht immer so einfach, trotzdem eine Wohnung zu bekommen, weil ja nicht immer was frei ist... LG, Manu


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ja für die bewerbung für eine grössere wohnung. einmal für meine wohnungsgenossenschaft und fürs arbeitsamt erhalte derzeit hartz4.


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Ich will dir ja nicht alle Hoffnungen nehmen.Aber es kann sein das das Arbeitsamt sagt ist nicht für 4 Personen mit 2 Kleinkindern reicht der Wohnraum von 3 Zimmern aus. Wir haben erst jetzt die Erlaubnis für eine größere Wohnung bekommen.Das Baby hat dem nach nämlich noch keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.Bis zu einem Alter von 2 jahren. Gruß


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wenn ich fragen darf wieviel personen seit ihr und wie gross ist eure wohnung


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Wir sind noch zu viert und wir haben 63 qm Gruß


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hi! wir wohnen in einer 3 zimmer wohnung,sind gerade umgezogen aus einer 2 zimmer whg ! Sind ab Januar zu 4. ! LG,Belly