Mitglied inaktiv
kann vater eines kindes..der weder sorge- noch umgangsrecht hat...das kind bekommen..bekam gerade brief von seiner anwältin...das angeblich kind gesagt hat bei besuch möchte zu ihm...mir gegenüber aber sagte ne niemals....bin total fertig..und das wo im 5 monat schwanger... ps. zahlt auch seit 2003 kein unterhalt mehr..da hartz 4 fall
hallo mach dich mal nicht fertig. wenn er kein sorgerecht hat,geht das nicht so einfach.die anwälte wollen meistens auch nur etwas angst machen.und wenn es so wäre dauert sowas ganz schön lange.das entscheidet ein gericht.und nicht der vater oder die anwältin. denk an das kleine bauchwürmchen und mach dich nicht verrückt.geh selber erst mal zum anwalt un d lass dich beraten.du wirst sehen das ist nicht so. glaube schon das das kind vielleicht sowas gesagt hat(haben meine auch manbchmal wenn papa mal wieder was ganz tolles gemacht hat mit den kids) aber meistens meinen die es nicht so.oder du hatest streit mit dem kind und es sagt dann sowas.nicht überbewerten bitte.sind doch noch kids. drücke dir die daumen und mach dich bitte nicht verrückt. lg
DANK DIR:::WERD ERSTMAL ANWALT SUCHEN::HOFFE IST FIX VORBEI;
ja einen anwalt solltest du dir suchen und dich beraten lassen ... aber leider ist es ja jetzt so, das dem vater mehr rechte zu gesprochen werden und wenn du ihm nichts weiter vorwerfen kannst außer das er kein unterhalt zahlt, dann wird auch zu gunsten des vaters entschieden und er bekommt das umgangsrecht, es müssen wirklich schwerwiegende gründe da liegen damit er sein kind nicht sehen darf ... aber wie gesagt, mach dich nicht verrückt und lass dich beraten lg
Das Umgangsrecht hat jeder Vater - es hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Das Umgangsrecht kannst du nur dann aushebeln, wenn der Vater dem Kind nachweislich schadet oder eine Gefahr für das Kind darstellt. Dann gibts die Möglichkeit eines betreuten Umganges oder gar einer Einstellung des Umgangs. Da die Gesetze sich geändert haben/geändert werden und auch unverheiratete Väter das Sorgerecht (zumindest das gemeinsame) beantragen können und dies auch ohne Zustimmung der Mutter bekommen, kann es gut sein, dass er damit durchkommt. Dann ist noch abhängig, wie alt das betreffende Kind ist - ab ca. 12 Jahre werden Kinder auch vor Gericht angehört und ihre Aussage zählt zum Urteil. Schliesslich ist noch wichtig, wie der aktuelle Umgang ist. Sehen die beiden sich regelmässig? Verläuft der Umgang regelmässig? Dass der Vater keinen Unterhalt bezahlt ist übrigens auch kein Grund, das Umgangsrecht auszuhebeln. Besprich das auf jeden Fall mit deiner Anwältin - wenn sie gut ist, wird sie euch zu einer einvernehmlichen Lösung raten. Denn alles andere könnte teuer werden.
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