Mitglied inaktiv
hallo, das hat jetzt indirekt was mit der Schwangerschaft zu tun. Ist eine ganz lange Geschichte. Aber nun zu meiner Frage. Wie hoch ist der Mindestbetrag zum Lebensunterhalt für 2 Erw. und 2 Kinder (alle unter 3) und wie hoch ist er für 2 Erw. und 3 Kinder (alle unter 3)
dann brauche ich das Nettoeinkommen... wenn Dien Mann z.B Alleinverdiener ist, dann wäre ja 3 unterhaltspflichtige da , dann würde z.B bei einem Nettoeinkommen mnatlich ab 1680,00E erst gepfändet werdsen und zwat ganze drei Euro. bis 1670,0 Euro darf nicht gepfändet werden.. Bei vier unterhaltspflichtigen darf erst ab 1870 Euro im Monat gepfändet werden. Quelle Zivilprozeßordnung ANlage zu §850 Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen LG Finnja
nein den meine ich nicht. Es geht um bauföderungen. Mittlerweile weiß ich das bei 2 erw. und 2 kinder der mindestbetrag bei 1400 liegt. Aber bei 3 kindern????
warte,ich schau mal schnell nach!!
in NRW 1465 € für einen 5-Personen-Haushalt,+ 205 € für jede weitere Person!! Ich weiss nicht,ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist,die Banken rechnen jedenfalls oft genug mit viel ,viel niedrigeren Zahlen.
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