Elternforum Schwanger - wer noch?

Freistellung des Ehemannes von der Arbeit

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Hallo, weiß eine von Euch da vielleicht bescheid? Mein Mann will, wenn es losgeht mit der Geburt, Urlaub nehmen ab dem Tag. Jetzt haben wir aber gehört, das es wohl auch die Möglichkeit gibt, das er sich sozusagen krank schreiben lässt, weil er ja auch bei unserer "großen" Tochter bleiben muss, sie wird erst 3. Stimmt das, das es diese Möglichkeit gibt und wennn ja, zu welchem Arzt muss er dann? Zu seinem Hausarzt?


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Also, nicht krankschreiben, sondern: deine Krankenkasse zahlt (zumindest bei ambulanter Geburt, sonst weiß ich das nicht) eine Haushaltshilfe, wenn mind. ein Kind unter 12 da ist. Wenn das dein Mann machen soll, dann musst du das bei der Kasse beantragen und begründen (ich habe geschrieben, dass es für meinen 2jährigen Sohn nicht zumutbar wäre, wenn zu der neuen Familiensituation mit Baby auch noch Fremdbetreuung käme), warum dass eben dein Mann machen muss und niemand fremdes. Dazu brauchst du eine Bescheinigung deines Arztes. Das reichst du vor der Geburt bei der Kasse ein (Formulare gibt es bei deiner Kasse) und wartest auf die Bewilligung. Dein Mann beantragt dann unbezahlten Urlaub und bekommt von der Kasse den Verdienstausfall bis zu einer gewissen Höhe ersetzt (je nach Region bis zu 7,50 oder 11 EUR), wenn er eine Bescheinigung seines Arbeitgebers anbringt, dass er eben wegen unbezahlten Urlaubs diesen Verdienstausfall hatte. Anspruch hast du auf 7 Tage ab Geburt, davon werden die 5 Werktag mit je 8-9 Stunden bezahlt. So, hoffe, das ist einigermaßen klar - frag Deine Kasse wegen diesem Antrag auf Haushaltshilfe möglichst gleich morgen oder schau online nach (bietet z.B. die TK an) - denn das mit deinem Mann muss vor der Geburt genehmigt sein, nicht nur beantragt! LG Isabelle


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hallo also ich kenne das so,dass die Frau zu ihrem Hausarzt gehen muss und sich ein Krankenschein holen muss,in dem Fall der Frauenarzt. Den muss der Mann dann seinem Arbeitgeber geben. Also so kenn ich das ,ob das noch so geht weiss ich natürlich nicht. mama1000


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Die "Große" war erst 1 Jahr als der Kleine kam. Ich war schon voer der Geburt mehrmals in der Klinik und so hats immer gaklappt: Mann muß unbezahlten Urlaub nehmen und bei der Krankenkasse (Haushaltshilfe für Betreuung kleiner Kinder) Lohnzahlung beantragen Bei der AOk gings immer schnell. Wichtig! Schon vorher beantragen! Liebe Grüße!