Chrissi1988
Da ich zum ersten Mal schwanger bin, ist dieser ganze Papierkram Neuland für mich... aber ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann
1. Wann beginnt die Elternzeit? Nach der Entbindung oder nach den 8 Wochen Mutterschutz?
2. Ich möchte gerne 12 Monate in Elternzeit gehen. Sollte die Elternzeit nach den 8 Wochen Mutterschutz beginnen, nehme ich mir dann ab Februar 12 Monate Elternzeit oder wird diese schon auf den Mutterschutz angerechnet und ich kann nur noch 10 Monate nehmen??
3. Mein Mann würde auch ganz gerne für einen Monat zuhause bleiben. Vätern steht ja auch max. 2 Monate Elternzeit zu. Kann er "seine" Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen oder geht das nicht solange ich mich im Mutterschutz befinde?
Ist das alles kompliziert...
Da wird man ja ganz verrückt!
Also erst mal muss man unterscheiden zwischen der Elternzeit (das ist die Zeit, die man nach dem Mutterschutz zu Hause bleibt) und der Zeit, in der man berechtigt ist Elterngeld zu empfangen. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und dauert bis zu drei Jahre. Du musst bei deinem Arbeitgeber 7 Wochen vor ihrem Beginn (also recht bald nach der Entbindung) Elternzeit anmelden, wenn du eine berufliche auszeit nehmen willst. Für die ersten zwei Jahre musst du dich bereits dann festlegen. Meldest du also nur in Jahr an, verfällt der Anspruch auf die übrigen beiden Jahre. In der Zeit der Elternzeit bewahrst du dir bei deinem Arbeitgeber den Anspruch, wieder "zurückzukehren". Es gibt auch noch Regelungen zu Teilzeit und so weiter, aber wenn du das genauer wissen willst, musst du das mal googlen. Das Elterngeld ist eine andere Sache. Es ist so, dass du das für das erste Lebensjahr des Kindes bekommst. Die Zeit, in der du Mutterschaftsgeld bekommst, wird von den 12 Monaten abgezogen, faktisch bekommst du nur 10 Monate Elterngeld. Wenn dein Mann auch zu Hause bleiben möchte (die berühmten Vätermonate), so muss er mindestens 2 Monate nehmen (einer geht nicht). Wann er die nimmt, ist ihm freigestellt- ihr könnt auch gleichzeitig Elterngeld beziehen. Das geht also auch zu Anfang, wenn du im Mutterschuttz bist.
Hier noch mal genauer: "Laut Gesetz muss man beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beantragen, dass man in Elternzeit gehen möchte. Nimmt die Frau Elternzeit, ist mit diesem Termin das Ende der Mutterschutzfrist gemeint. Man muss sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume man innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit in Anspruch nimmt. Wer nur für das erste Lebensjahr des Kindes einen Antrag stellt, verzichtet auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hat man die Sieben-Wochen-Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend. Der Arbeitgeber muss dem Antrag in der Regel stattgeben. Auch für die Partnermonate, gemeinhin als „Vätermonate“ bezeichnet, gilt die Antragsfrist von sieben Wochen. Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen in Elternzeit geht. Sie können sie auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Gerade die Partnermonate nehmen Väter gern direkt in Anschluss an die Geburt. Teilzeitarbeit ist möglich In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hat man Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden pro Woche während der Elternzeit. Auch hier gilt die Sieben-Wochen-Frist. Schriftlich, natürlich. Außerdem muss man mindestens seit sechs Monaten im Unternehmen tätig sein, die Reduzierung soll für mindestens zwei Monate gelten und man muss mindestens 15 Stunden arbeiten. Und: Es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die sind im Fall des Falles allerdings darzulegen. Nach Ende der Elternzeit gilt wieder die frühere Arbeitszeitregelung. Außerdem hat man Anspruch, auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Arbeitet man in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten gilt: Aushandeln. Das Gesetz greift hier nicht, man ist vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig. Beim Beantragen auf Fristen achten! Viele Väter meinen, sie haben freundliche Arbeitgeber, sind sogar mit den Vorgesetzten per „Du“. Außerdem wollen sie zeigen, dass sie sich um betriebliche Belange kümmern und gern und engagiert arbeiten. Also sagen sie schon mal vier Monate vor dem geplanten Beginn der Elternzeit Bescheid. Und haben ganz schnell eine Kündigung auf dem Tisch. Denn gekündigt werden darf nicht während der Elternzeit und auch nicht wegen der Elternzeit. Aber rechtzeitig vorher aus anderen Gründen schon. Und da ist der so emsige Mitarbeiter auf einmal nicht mehr der richtige für die anstehenden Aufgaben. Väter haben nur wenig Zeit, wenn sie den Antrag fristgerecht und ohne Angst vor einer Kündigung einreichen wollen: exakt eine Woche! Denn der Sonderkündigungsschutz beginnt acht Wochen vor dem Start der Elternzeit. Und sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Also am besten diese Woche rot im Terminkalender anstreichen, damit man sie auf keinen Fall versäumt! Väter aufs Abstellgleis? Andere Väter klagen, dass sie einen Tag nach ihrer Rückkehr die Kündigung auf dem Tisch hatten. Auch das ist rechtens. Leider. Hier könnte der Gesetzgeber durchaus nachbessern mit Mindestfristen. Eine weitere typische Klage von Vätern: Sie wurden aufs Abstellgleis geschoben. Übel, aber leider zulässig. Denn ein Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz besteht nicht. Nur auf einen gleichwertigen. Und das heißt vor allem, man darf nicht weniger verdienen als vorher. Auch Leitungsfunktionen können entzogen werden, meint das Landesarbeitsgericht Köln, wenn „Führungsverantwortung nicht zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe gehört.“ Praktisch heißt das: Hat der Arbeitgeber Vorbehalte gegen Väter am Wickeltisch, unterstellt insgeheim, sie würden nicht mehr so engagiert ihren Dienst tun wie vorher, so trifft man sich häufig vor dem Arbeitgericht wieder und kann bestenfalls eine Abfindung aushandeln."
1. Du hast 8 Wochen Mutterschutz, bei Frühchen glaube 12 Wochen.Erst danach beginnt die Elterngeldauszahlung(da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, also normal 10 Monate Auszahlung) 2.Du beantragst nach der Geburt Elternzeit für 1 Jahr und gehst dann an dem 1. Geburtstag deines Babys wieder arbeiten. 3. Dein Mann muss meines Wissens nach 2 Monate nehmen, wann ist wohl egal, bedenkt aber die geldliche Einbuße. Wir haben es nicht gemacht, finde es auch unnütz den Mann 2 Monate zu Hause mit rumspringen zu haben, außer es tut Not.
Dankeschön für eure Antworten Bin auf jeden Fall schlauer als vorher.
Die Vätermonate mit Elterngeld können nur bis das Kind 14 Monate alt ist, genommen werden. Also direkt an die Elterngeldzeit der Mutter. Der Vater kann, soweit ich weiß, auch 2x einen Monat EZ nehmen. Wenn man beim Arbeitgeber weniger als 3 Jahre EZ beantragt, verfällt die restliche Zeit nicht - man kann sie allerdings nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. LG
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