Mitglied inaktiv
Durch die ganzen Infos, die ich mir bisher rausgesucht habe bin ich jetzt ein wenig verwirrt. Es steht ja überall, dass man Elternzeit mind. 7 Wochen vor Beginn beantragen muss. Jetzt weiß ich aber nicht, ob damit 7 Wochen vor Mutterschutz, also Geburt, gemeint sind oder ob es reicht den Antrag im Mutterschutz zu stellen, also praktisch 1 Woche nach Geburt des Kindes?
Habe hier eine Seite da steht es genau. Also es geht wohl darum das man den arbeitgeber es 7 Wochen vorher sagen muss das man elternzeit nimmt. Aber wenn du sicher sein willst dann lies dich mal hier auf dieser Seite Schlau
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,did=16318.html
7 wochen vor antritt, also quasi hast du bis zu einer woche nach der geburt zeit
du mußt 7 wochen vorher deinem arbeitgeber mitteilen wie lange du elternzeit nehmen willst.und den antrag auf elterngeld kannst du eh erst nach der geburt machen weil du ja die gebutsurkunde und noch andere sachen brauchst. lg nancy+naina 29.05.2008
Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, also hast du ab Geburt 1 Woche Zeit es dem Arbeitgeber mit zu teilen, du kannst auch schon vor der Geburt sagen wie es danach aussehen soll, aber dein Arbeitgeber braucht ja dann auch bescheid wann das Kind geboren wurde, also am besten vorher überlegen, vorbereiten und nach der Geburt definitiv mitteilen
Jetzt weiß ich Bescheid! Werd alles vorbereiten und dann nach der Geburt beim Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit einreichen.
Vielen Dank euch allen!
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