Elternforum Schwanger - wer noch?

Frage zum Mutterschutzgesetz!

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Mitglied inaktiv

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Hallo Ihr alle! Ich habe da mal eine Frage zur Sonntagsarbeit. Ich arbeite in der Altenpflege und da ist es natürlich auch selbstverständlich, dass man Wochenenddienst hat. Ich muss also jedes zweite Wochenende arbeiten. Nun ist es ja vom Gesetz her so, dass eine Schwangere nicht Sonn- und Feiertags arbeiten muss. Jetzt sagt mein Arbeitgeber aber, dass ich dafür jeden Samstag arbeiten müßte um die beiden Sonntage auzugleichen. D.h. also, jedes Wochenende Samstags arbeiten und nicht mal mehr den steuerfreien Sonntagszuschlag bekommen. Da schneide ich mir doch ins eigene Fleisch... Ist das wirklich so....???? Muß man die Stunden, die man durch Sonn- und Feiertage nicht arbeitet nach- oder vorholen! Ich bitte wirklich um antworten, da ich aus diesem Gesetz nicht schlau werde! Im vorraus vielen lieben Dank


Mitglied inaktiv

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Huhu! Arbeite eigentlich auch in der Altenpflege (seit November Beschäftigungsverbot), und mußte auch nur Samstags arbeiten. Wir hatten aber einen Rahmendienstplan und da kam es eh vor mehere WE hintereinander zu arbeiten. Habt ihr keine Mitarbeitervertretung? Die müßten dir doch helfen können. Aber bei meiner 1.SS (anderer AG) brauchte ich auch nur alle 2 WE Samstags arbeiten. Laß dich nicht übern Tisch ziehen. Schöne Kugelzeit weiterhin Monique


Mitglied inaktiv

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Huhu! Ich arbeite auch in der Pflege. Ich arbeite die Sonntage normal mit, also alle zwei Wochen, dafür bekomme ich einen Tag frei. Du mußt halt auch auf deine Stundenzahl kommen, die du in der Woche arbeitest. Bei mir ist das so, daß wir eine 5,5 Tage Woche haben. Wenn ich die Sonntage nicht arbeite, können sie mich jeden Samstag einplanen. Mir macht es auch nichts aus, an den Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Gibt ja Geld dafür, was man ja auch brauchen kann, oder? Gruß Mone