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Frage zum Erziehungsgeld

Frage zum Erziehungsgeld

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Hallo ihr, ich hoffe, dass sich hiermit jemand auskennt. Ab 2007 gilt ja das neue Erziehungsgeldgesetz, aber für alle 2006 Geborenen trifft ja noch die alte Regelung zu. Nun zu meiner eigentlichen Frage, man kann Erziehungsgeld ja nur vorerst für ein Jahr beantragen (vom 1.-12. Lebensmonat) und erst danach für das zweite Lebensjahr. Wie wird das nun bei uns gehandhabt, welche dieses Jahr entbinden? Also, z.B. ich entbinde im August, beantrage dann von August 06 bis August 07 für das 1. Lj. Kann ich dann 07 auch noch für das 2.LJ. EG beantragen oder ist dieses von vornherein durch Inkrafttreten des neuen EG-Gesetzes ausgeschlossen? Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben. LG


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Du beantragst das Erziehungsgeld für 1 Jahr. Kurz vor Ablauf des 1. Jahres, bekommst Du den Antrag für das 2. Jahr automatisch zugeschickt. Läuft alles wie gehabt. LG Tamara


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Was ändert sich eigentlich ab 1.1.2007 ? Die Höhe des Erziehungsgeldes? Danke!!!


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Elterngeld. sieh mal hier http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm


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LG


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schau mal hier http://www.elterngeld.net/


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Danke!


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...also heisst das, dass für uns 2006 Eltern das Erziehungsgeld auch weiter gilt, obwohl das Elterngeld eingeführt wird???