Mitglied inaktiv
Hallo, ich will gerade den Antrag ausfüllen fürs Elterngeld. ET habe ich am 23.9.10 Nun möchte ich am 26.4. wieder arbeiten gehen, also das soll mein erster Arbeitstag sein. Jetzt steht in dem Antrag "...für folgende Lebensmonate". Wäre doch dann vom 1. LM bis 8. LM? Komme damit irgendwie nicht klar... Am Liebsten würde ich da hinschreiben bis 26.4. :(
Lass das offen. Du kannst ja nicht genau sagen wann dein Kind geboren wird. Und willst du wieder Vollzeit arbeiten? Du hast ja die möglichkeit bis zu 30 std inder Woche zu arbeiten und dazu noch elterngeld bekommen (67% von der differenz). Die Fehlenden Daten können auch erst bei der Abgabe eingetragen werden. Dafür bekommst du ein Termin und dann wird alles nochmal genau überprüft. Also keine Sorge wenn du bei etwas nicht ganz Sicher bist. Du kannst dir auch schon vor dem ET einen Termin geben lassen und beraten lassen was für euch finanziell das beste wäre
Lass es einfach offen! Die ersten zwei Monaten bekommst Du erst noch das Mutterschutzgeld und dann wird das Elterngeld ausgezahlt! Meine Sachbearbeiterin hat mir damals abgeraten im erstem Lebensjahr arbeiten zu gehen (es sei den es ist ein 400 Euro job) da sie denn das Elterngeld gegen das Gehalt anrechnen! Ab dem 2.LJ ist es denen egal, ob Du wieder regulär arbeiten gehst! VLG
Auch ein 400€-Job wird aufs Elterngeld angerechnet, jeder cent der verdient wird. Und ausfüllen kann man doch erst wenn das kind da ist: Man muß ja dann zur KK und zum Dienstherrn.
Stimmt das kann ich nur bestätigen. Jeder Cent wird angerechnet. Kann sich aber trotzdem lohnen wie gesagt einfach mal durchrechnen. Mann hat aber immer mehr wenn man arbeitet.
Ich habe mich bislang immer aus allen kontroversen "politischen" Themen vor allem rund ums Elterngeld herausgehalten, aber ich finde die Antworten auf die Frage von JuliaLinda dermassen daneben, dass ich jetzt doch was dazu schreiben muss. Hier stellt jemand eine ganz klare Sachfrage und wird dann von einigen schon fast als blöd erklärt, wieso sie ja schon so "früh" wieder arbeiten gehen will, der Staat würde es ja zahlen. Ich finde das Elterngeld eine schöne Möglichkeit, bis zu 12 bzw. 14 Monate lang zu Hause bleiben zu können ohne kompletten finanziellen Absturz. Aber das heisst doch nicht, dass man diese Option auf Biegen und Brechen ausschöpfen muss, nur weil der Staat es ja zahlt. Meiner Meinung nach ist genau diese Einstellung unter anderem nämlilch der Grund, wieso man als Doppelverdienereherpaar in manchen Kreisen sich schon fast rechtfergtigen muss, wenn man Elterngeld beziehen möchte. Und weshalb manche Menschen meinen, Doppelverdienen sollen gar kein Elterngeld bekommen, dann sie bräuchten es ja gar nicht. An JuliaLinda: Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes ausgezahlt. D.H. kommt Dein Baby termingerecht am 23.9. dann kannst Du nach Deinem Plan bis zum 22.4. Elterngeld beziehen. Das sind dann Lebensmonate - wenn ich richtig rechne - 1 bis 7. Das Problem ist, dass Du das Elterngeld eigenlich nur dann beantragen kannst, wenn das Kind schon da ist, da Du sein Geburtsdatum angeben musst. Was Du machen kannst ist schon jetzt den Anspruch anmelden, also anzeigen, dass Du für Lebensmonate 1 bis 7 Elterngeld beziehen möchtest und den eigentlichen Antrag nach der Geburt stellen. Schau aber, dass Du den Antrag nach der Geburt recht schnell stellst, weil je nach Gemeinde die Bearbeitungszeit etwas länger sein kann. So kannst Du sicherstellen, dass zwischen der Auszahlung von Mutterschsaftsgeld (ersten 8 Wochen) und Elterngeld keine zeitliche Lücke klafft.
Es ist doch klar das das Eltern geld bei weitem nicht reicht um die bis dahin gewohnten Ausgaben zu decken. Und es ist auch klar das keine Frau ihr Neugeborenes gerne alleine lässt und arbeiten geht. Manche brauchen die Arbeit für das seehlische Gleichgewicht und adere kommen finaziell sonst nicht hin. Egal was davon zutrifft find ich es angebracht zu erwähnen das es die Möglichkeit gibt von Teilzeit gibt. Der Vorteil dabei ist: 1. die Mutter muss ihr Kind nicht gleich solange alleine lassen 2.Man steht immer noch unter Kündigungsschutz weil man immer noch in Elternzeit ist und 3. Nach Ablauf von der Elternzeit steht es dir offen wieder Vollzeit einzusteigen. Also war mein Vorschlag nicht "schröpfe den Staat solange du kannst" Sondern lasse dich beraten welche Lösung für dich und dein Kind die beste ist. Mann sollte wissen welche Möglichkeiten einem zur Verfügung.
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