Mitglied inaktiv
Hallo mein Sohn ist am 14.06 geboren, den antrag zum elterngeld kann ich erst morgen abgeben, da wir die geburtsurkunde und andere papiere nicht rechtzeitig hatten Wird das nun nachträglich ab geburt für 12 monate bezahlt? (bekomme nur den mindestbetrag) oder hab ich *pech gehabt* und darf die zeit von juni bis heute vergessen? Lg Tina
nein das wird nachbezhalt aber nur ein jahr!lg
Das Versorgungsamt berechnet die ersten 8 Wochen nach der Geburt eh nicht, bzw. kaum. So war`s bei mir wg. Mutterschaftsgeld. Bekam im 1. Monat 0 Euro, im 2. Monat 54 Euro, und ab dem 3. Monat dann Elterngeld umgerechnet auf das Gehalt. Weiß nicht, wie das ist wenn man vorher nicht gearbeitet hat, aber du wirst es nachgezahlt kriegen- ist ja noch nicht ewig her :-) Ging auch flott bei mir- vom Wegschicken bis Bescheid dauerte es ca. 3 Wochen!
Du bekommst das was die zusteht, ab dem Tag der Geburt.
hast du ´deinem arbeitgeber auch so ein formular fürs elterngeld zumausfüllen geben müssen!? danke nadine