Mitglied inaktiv
hre auseinander sind: Da unser Jungen nur 19 Monate auseinander sind, konnte ich beim ersten selbstverständlich nicht die vollen drei Jahre ausnutzen. Ist es richtig, dass ich damals das 3. Jahr Elternzeit bei meinem AG hätte beantragen können, um es anschliessend (unser KLeiner wird am 19.04. drei Jahre) noch dranzuhängen und ich somit volle sechs Jahre Elternzeit gehabt hätte? Wenn ja, dann kann ich aber nicht mehr nachträglich (d.h. jetzt) noch beantragen, oder? Danke
Man kann alles nur ob der arbeit geber da mit spielt ist die frage nur redenden menschen kann man helfen also beantrage es und dann sieh ob der arbeitgeber sich drauf einläst wenn nicht leider pech gehabt und einjahr verloren....! LG Jen
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