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Frage zu Mutterschutz

Frage zu Mutterschutz

schneggerl

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Hallo habe mal eine Frage wegen Mutterschutz. Ich habe errechneten ET am 27.07. Es wird aber ein Kaiserschnitt. Wann beginnt denn dann der Mutterschutz? Danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schneggerl

Ich denke 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt


schneggerl

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Danach ist mir klar aber welches Datum davor? Ab berechnetem ET oder ab Kaiserschnitt Termin? Danke


Mitglied inaktiv

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Ich schreibe vom Handy, deshalb landet der Beitrag evtl nicht unter deinem letzten, sorry. Bei meinem Sohn war es so, dass ich ab errechneten ET 6 Wochen vorher Mutterschutz hatte. Es wäre auch beinahe ein KS geworden und das hatte keine Auswirkungen weil ich es zum Zeitpunkt des Beginn des MS nicht wusste. Als Schwangere kannst ja schwer Einfluss nehmen auf die Geburt und der MS ist ja zu deinem Schutz da und ab da darfst/sollst ja auch nicht arbeiten. Deshalb beginnt er meiner Meinung 6 Wochen vor errechneten ET. Wird das Kind früher geboren, verlängert sich u.U. sogar die Zeit nach der Geburt. Sicherheitshshalber kannst ja bei der KK anrufen


Pocahontas09

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Antwort auf Beitrag von schneggerl

Hallo, wenn der Kaiserschnitt Termin genau ist wenn der ET ist. Dann sechs Wochen vor ET genau. Kannst aber deinen Arzt fragen oder Hebamme.


Mama1902

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Antwort auf Beitrag von schneggerl

Ruf einfach kurz bei deiner Krankenkasse an - ist auch von Krankenkasse zu Krankenkasse anders Kann ab Kaiserschnitt oder aber auch ab errechnete ET 6 Wochen zurück gerechnet beginnen Ruf bei dennen an - die erklären die das


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Mama1902

das kann die krankenasse nicht entscheiden. s.u.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von schneggerl

ganz normal, wie auf der bescheinigung des arztes steht, das eine hat mit dem andren nix zu tun. sechs wochen vor dem errechneten ET beginnt er bis acht wochen danach. nur bei zwillingen ist danach 12 wochen


FrauStorch

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Antwort auf Beitrag von schneggerl

Ich würde auch sagen dass das ja mit dem ET zusammen hängt und nicht mit einem KS Termin. Wenn ein früherer spontaner Kaiserschnitt sein muss kann man den Mutterschutz ja auch nicht mehr vorziehen. Der wird dann aber hinten dran gehängt, das wird wohl auch bei einem Kaiserschnitt so sein. Bei uns kannte sich die Personalabteilung damit aus und informierte mich über diese Dinge.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schneggerl

Hi. Ich hatte bei meinem 2. Sohn geplanten KS. Allerdings genau am ET, da ich zum eigentlichen KS Magen Darm hatte. Der war 3 Tage vorher geplant und trotzdem hatte ich normalen Mutterschutz 6 Wochen vor errechneten ET. Das ist gesetzlich so vorgegeben. Stell dir mal das Chaos vor, wenn der AG ständig den Mutterschutz ändern müsste, weil sich irgendwas ändert. Dir stehen gesetzlich 6 Wochen Mutterschutz vor ET zu. Hast du diese 6 Wochen nicht, z.b. wg gepl. KS vor ET, wird der fehlende Mutterschutz hinten angehängt. So hat es mir meine Personalabteilung gesagt. LG


Mitglied inaktiv

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http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html "Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte" Heißt also, die fehlende Zeit von den 6 Wochen wird hinten angehängt, damit du auf deine insgesamt 14 Wochen Mutterschutz kommst.


mellomania

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du erhälst sogar dann 12 anstatt 8 wochen, wenn das kind entweder eine frühgeburt ist wie oben geschrieben oder unter 2500 gramm wiegt (mit bescheinigung vom arzt)