Mitglied inaktiv
Hallo, habe schon bei Fr. Bader im Rechts-Forum nachgefragt, aber bisher noch keine Antwort bekommen. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid oder hat ein ähnliches Problem (gehabt) Ich bin in der 29. SW und gerade 1 Woche krank geschrieben, wegen vorzeitiger Wehentätigkeit, ich soll viel ausruhen und liegen. (Hatte viel Stress, bes. auf Arbeit in letzter Zeit) Nun habe ich noch ein größeres Kind um das ich mich kümmere. Mit dem möchte ich heute nachmittag gern zu einen Weihnachtspuppentheater und anschließend mal ein bisschen auf den Weihnachtsmarkt, der gleich nebenan ist. Wie ist das, darf ich das rein rechtlich gesehen? Falls ich dort Kollegen treffe, könnte es dann Probleme geben? Danke schon mal im voraus für Ihre Antwort Grüße von Anne
Hallo Anne... Also ich sehe es so, dass du ruhig einen Gang zum Weihnachtspuppentheater machen kannst! Du gehst ja nicht dick shoppen oder feiern! Und direkt "bettlägerig" bist du ja eigtl. auch nicht geschrieben! Ich persönlich würde also schon gehen...
Ob das wirklich rechtlich begründet ist, kann ich dir nicht sagen. Jedoch habe ich schon öfter davon erfahren, dass es Abmahnungen gab, weil jemand trotz Krankschreibung beim Shoppen gesichtet wurde. Ich würde es nicht tun.
... was NICHT böse gemeint ist. Ich kann deinen Wunsch und Standpunkt verstehen! Ich würde es mich jedoch nicht trauen.
ich würde es an deiner Stelle lieber bleiben lassen, denn puppentheater und Weihnachtsmarkt gehört nich tunbedingt zu den Dingen die man UNBEDINGT machen muss, auch wenn man krank ist - also das wären Ganz zur Apo, Lebenmittel einkaufen und solche Sachen. Ist jetzt absolut nicht bös gemeint und rechtlich kenn ich mich da auch nicht so aus, aber Weihnachtsmarkt und Theater ist schon eher Vergnügen und du bist zwar nicht bettlegerisch aber sollst dich ja trotzdem ausruhen und schonen und viel liegen.
Hallo an alle und Danke für die Antworten. Ich werde zu Hause bleiben. Vielleicht kommt der Papa heute pünktlich von Arbeit und kann mit unserem Großen zum Weihnachtspuppentheater gehen und ich ruhe mich noch bisschen aus. Grüße von Anne
Ich persönlich würde es auch nicht tun. Nicht aus dem Grund wegen meiner Kollegen. Sondern ich hätte für mich und mein Kind ein schlechtes Gewissen, da du ja wegen vorzeitiger Wehen zu Hause bist. Schließlich hast du Ruhe verschrieben bekommen. Lass mal doch etwas passieren, du machst dir ewig Vorwürfe. Und Puppentheater und Weihnachtsmarkt sind definitiv keine Ruhe. Du bist eine ganze Zeit auf den Beinen und du kannst angerempelt werden oder auch mal in den Bauch gestoßen werden. Kann nicht dein Mann oder die Großeltern?
Hallo, bin doch eh nur für ne Woche krank geschrieben. Muss noch ein bisschen Arbeiten gehen bevor der Mutterschutz losgeht. Wollte auch gern zw. Weihnachten und Neujahr Urlaub nehmen, aber Chef hat den abgewiesen, zur Inventur und Jahresabschluss braucht eben auch Schwangere ;-). Grüße von Anne
Da fällt mir doch noch die Kiga-Weihnachtsfeier am Dienstag von unserem Großen ein. Da bin ich auch noch krank geschrieben. Findet schon 15.30 Uhr statt, da kann mein Mann definitiv nicht. (Habe auch keine Großeltern in der Nähe) Was meint ihr, kann ich mit Sohnemann denn dahin gehen oder sollte ich da lieber auch zu Hause bleiben? Ich schaffe ihn ja sonst auch jeden Tag in den Kiga und hole ihn ab. Anne
Also zum KIGA würd ich schon gehen. Weihnachtsmarkt warscheinlich auch nicht.. Ich bin nicht beruftstätig, habe aber das gleiche wie du und wäre jetzt krankgeschrieben. war neulich auch auf nem Weihnachtsmarkt und habe es echt bereut. Du kannst dich nirgendswo wirklich hinsetzen, die ganzen Leute und der Trubel(des allein hat mir schon zu schaffen gemacht.) und dannoch einen kleinen dabei.. sagt stress voraus. Aber so KIGA würd ich schon machen. Da kannst dich auch hinsetzen und wirst auch nicht ewig angerempelt. LG Miri*
Bei Krankschreibung darfst du all das tun, was deiner Genesoung gut tut...also zB bei Erkältung trotzdem spazieren gehen. Ich würde von meinem Gefühl her sagen, dass jemand, der ruhen und liegen soll nicht gerade auf den Weihnachtsmarkt gehen sollte. Theater ist schon eher OK. Aber abgesehen von der rechtlichen Lage ist es natürlich einfach blöd, bei "sowas" erwischt zu werden. Und: denkst du denn, das das gut für dich wäre? Klar, dass du dich auf den Tag gefreut hast, aber ich würde wohl eher jemand anderen mitschicken bzw. zumindest auf den Weihnachtsmarkt verzichten.
Und mit dem Kind zur KiGa-Weihnachtsfeier zu gehen ist ja beinahe ruhiger als es den Nachmittag allein zu beschäftigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass du da jemanden triffst, ist ja auch begrenzt!
Hallo Anne, ich würde allerhöchstens auf die KiGa weihnachtsfeier gehen... Und ob du noch so lange arbeitste? Das würde ich persönlich eher in Frage stellen, denn auf Arbeit ist ja zur Inventur doch ziemlich Stress..Und wenn du jetzt schon wehen hast, solltest du eher Ruhe haben... Hat dein FA echt gesagt, dass du nächste Woche wieder arbeitsfähig bist??? Alles Gute für dich und deinen Zwerg! LG Annekind
Nicht direkt. Auf dem CTG waren Wehen zu sehen, Bauch sehr oft hart und Rückenschmerzen, der Muttermund war aber in Ordnung. FÄ meinte ich soll mal eine Woche kürzer treten und mich ausruhen. Ich habe gefragt, ob die Krankschreibung den nötig wäre, wegen der vielen Arbeit die ich noch habe (jaja ich weiß, aber irgendwie will ich alles ordentlich hinterlassen). FÄ meinte dann, das andere wegen viel weniger krank geschrieben werden, also bin ich jetzt eine Woche zu Hause, nehme Magnesium und ruhe mich vormittags aus. LG Anne
wie schon geschrieben wurde: Du darfst während Deiner Krankschreibung Dinge erledigen, die unerlässlich sind (Arzt aufsuchen, in die Massagepraxis fahren etc.) und es geht, wenn es hart auf hart kommt, meist rechtlich gut für Dich aus, wenn Du auf dem Weg noch einen Liter Milch oder ein Brot kaufst. Ansonsten kommt es auf die Art der Erkrankung an, was Du tun darst oder nicht. Mit einer dicken Erkältung warm eingepackt einen kurzen Spaziergang machen ist genauso erlaubt wie mit gebrochenem Arm ins Kino gehen. Es wird sogar zum Teil toleriert, wenn Du mit gebrochenem Arm in den Urlaub fährst. Ausschlaggebend ist dabei, dass Du damit nicht arbeitsfähig bist (weil Du auf der Arbeit beide Arme gesund brauchst, es im Urlaub aber nur wenig behindert, ob ein Arm eingegipst ist oder nicht). Letzteres (also Urlaub) sollte man dennoch nicht ohne Rücksprache mit dem AG machen, sonst gibt es böses Blut und da hast Du auch nichts von. Außerdem ist es ja ein Unterschied, ob Leute vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen haben (das heißt dann ja auch in der Regel, dass nun das Arbeitsklima nicht mehr unbelastet ist) oder ob es nicht Sinn macht, ein wenig Fingerspitzengefühl an den Tag zu legen und lieber etwas sein zu lassen, was die Kollegen, die einen "erwischen" unzufrieden macht. Bei vorzeitigen Wehen hat niemand etwas auf dem Weihnachtsmarkt zu suchen, mit der Kiga-Feier sieht es schon besser aus, ist grenzwertig, würde aber wahrscheinlich toleriert, so in der Art, ich habe meinen Kleinen da nur eine Stunde vorher quasi abgeholt, noch den Nikolaus gesehen und einen Kaffee getrunken... Also ganz deutlich: auch wenn Dein AG die Diagnose vorz. Wehen nicht kennt, ich würde auch nicht auf den Weihnachtsmarkt gehen. Alles Liebe für Dich und Dein Baby, Anne
ich schließe mich dem kleinen Mann an. ich war ebenfalls wg. vorzeitiger wehentätigkeit krankgeschrieben. ich habe versucht die öffentlichkeit (einkaufen etc. zu vermeiden) da man nie weiß, wer einen sieht und wie die sache ausgeht. sicher ist sicher... und nicht vergessen irgend wann möchte man ja auf seinen arbeitsplatz zurück und fristgerecht kündigen kann der arbeitgeber später eh .... (natürlich ausgenommen im mutterschutz, aber der dauert ja nicht ewig!!!) lg