Elternforum Schwanger - wer noch?

Frage zu Formalitäten vor/nach der Geburt...

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ich bin jetzt in der 26. SSW und meine letzte SS liegt nun bereits 6 Jahre zurück, daher meine Frage: Wann und in welcher Form muss ich bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit beantragen, die gesamte zu nehmende dauer oder die voraussichtliche Abwesenheit. Gibt es nochwas was ich vorab benatragen muss und was dann nach der Geburt??? lg und vielen dank andrea


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hallo andrea, du mußt bis spätestens ende des mutterschutzes (oder erkundige dich lieber noch mal nach der frist beim arbeitgeber) schriftlich angeben, wie lange du elternzeit nehmen möchtest. du kannst auch erst einmal ein jahr beantragen und nach bedarf dann noch mal zeit anhängen. das mußt du dann aber auch wieder schriftlich mitteilen. ansonsten mußt du bei der krankenkasse bescheid geben über die schwangerschaft, die schicken dir dann formulare zum ausfüllen. dann brauchst du noch einen antrag vom versorgungsamt für erziehungsgeld und auf jeden fall mußt du dein kind nach der geburt beim standesamt anmelden, aber das weißt du sicher noch. viel glück und gute nerven für das ausfüllen der vielen formulare! gruß seerose1979


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muss dein arbeitgeber einer verlängerung zustimmen. er kann dann auch ablehnen!!! du darfst nur ohne zustimmung des arbeitgeber verlängern, wenn du von anfang an mindestens 2 jahre einreichst. lg two_kids


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Das stimmmt so nicht! Der AG muss einer Verlängerung zustimmen, denn gesetzlich hat jede Frau Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Dies sollte nur bitte rechtzeitig gemacht werden (3 Monate vorher). Gesplittet werden darf in maximal 3 Teile, also 2 mal Verlängern ist drin. Ansonsten immer im gültigen MTV (Manteltarifvertrag) schauen, ob es da Sonderregelungen gibt. Jedoch empfehle ich immer nur 1 Jahr zu nehmen, denn genau im Gegensatz dazu muss der AG nicht bei einer vorzeitigen Rückkehr zustimmen, denn er könnte ja einen Ersatz für die Zeit eingestellt haben.


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siehe hier: _____________________________ Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. _________________________________ lg two_kids


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sei mir nicht böse, aber ich betreue ca. 250 Mütter meines Konzerns und laut dem MTV meiner Branche hat sie Anspruch, daher mein Verweis sich den MTV zu besorgen =)


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auch sollte man sich über Betriebsvereinbarungen die in der Firma abgeschlossen werden informieren. Der Betriebsrat oder einen Ansprechpartner des Personals gibt es da sicher, um sowas zu klären ^^


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wenn man nur ein jahr "beantragt", muss der arbeitgeber der verlängerung NICHT zustimmen. lehnt er ab, darf man die verlängerung mit einer frist von 8 wochen neu beantragen.


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Hallo Andrea, hier mal ein kleiner Ämterfahrplan ;-)) In der Schwangerschaft: 1.)Kita anmelden 2.)Kindergeldantrag besorgen (Internet) 3.)Erziehungsgeldantrag bzw. bei dir dieses neue Elterngeld 4.)Wohngeldantrag ?? 5.)Vaterschaftsanerkennung (auch vor d. Geburt möglich) 6.)Lohnsteuerkarte schicken lassen (zwecks Änderungen?) 7.)7 Wo. vor d. Geburt Bescheinigung vom Gyn. geben lassen für d. Krankenkasse 8.) deine geburtsurkunde mit ins KKH nehmen ;-)) Nach der Geburt: 1.)Arbeitgeber anrufen u. Bescheid geben, schriftlich formlos Elternzeit beantragen für 1 Jahr 2.)Geburtsurkunde sofort an Krankenkasse schicken 3.)zum Einwohnermeldeamt gehen 4.)alle Gelder beantragen (siehe oben) 5.)zum Standesamt gehen Hoffe, ich hab nix vergessen, ist echt Wahnsinn, oder? LG!