Elternforum Schwanger - wer noch?

Frage zu Erziehungsgeld! WICHTIG!

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ALso ich bin noch in der Ausbildung, werde wenn das Baby da ist ein Jahr Elternzeit nehmen (vorraussichtlich) und dann im nächste August wieder mit der Ausbildung weitermachen! Nun meine Frage, bekomme ich dann trotzdem 2 Jahre Erziehungsgeld? Also auch für das eine Jahr in dem ich dann schon wieder arbeite? Muss dazu sagend ass ich äusserst wenig verdiene (im 3, Ausbildungsjahr werden es 315 Euro sein) Hat das mit meinem Einkommen zu tun? Oder kreige ich generell nix mehr wenn ich wieder arbeite? Wäre es dann sinnvoll das Erziehungsgeld jetzt in Budget-Form nur für das eine jahr zu beantragen wenn ich danach eh nix mehr kriege? (wobei ich nich weiss wie wir das dann finanziell machen sollen wenn ich dann nix mehr kriege) Ich hoffe hier kann mir vielleicht jemand weiter helfen, bzw. sagen wo ich das rausfinden kann!? Danke schonmal, Jessica


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Hallo Jessica, erstmal ist es wichtig wie viel Du arbeitest. Wenn Du max. 30 Stunden arbeitest, dann geht das in Ordnung. Bei allem was darüber ist, wird gesagt, dass Du Dein Kind nicht mehr selbst betreust. Und dann ist der Verdienst wichtig. Wichtig ist dabei auch was Dein Partner verdient und nicht nur das was Du bekommst. Liebe Grüße Anita


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Mein Mann ist dann im Referendariat, also allzuviel wird da nicht zusammenkommen... Jessi


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Hallo, habe hier ein paar Daten aus der Öko-Test- Zeitschrift (Kleinkinder): die ersten 6 Mon.: 30 000 bzw. 23 000 ab dem 7. Mon.: 16 500 bzw. 13 500. Für das Buget gelten noch niedrigere Einkommensgrenzen (22 086 bzw. 19 086). Das Buget lohnt sich für Eltern, die wissen, dass sie nur ein Jahr aussetzen wollen. Kannst ja vielleicht mal selber genauer in der Öko- Test blättern. lg monika


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Danke schonmal für die Info! Könntest du mir vielleicht noch sagen was 16 500 bzw. 13 500 bedeutet? Also wann gilt welche Höchstgrenze? Hab dies Heft leider nicht.... Danke schonmal, Jessica


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Also ich hab grad mal gegoogelt und da steht nun dass man nur Anspruch auf Erziehungsgeld hat wenn man nicht mehr als 30 Std. wöchentlich arbeitet... Dann bekommen wir also sobald ich wieder arbeite nix mehr, egal wieviel wir zusammen verdienen?! Oder wie ist das nun? (ich werde mehr als 30 Std. arbeiten...) Die Einkommensgrenze dürften wir eigentlich nicht überschreiten, aber ich arbeite eben mehr als 30 Std. ICh blick da nich mehr durch!! Sorry wenn ich euch damit nerve, aber das wirft jetzt wieder ganz enue Probleme auf über die ich mir bis jetzt noch gar nicht son Kopf gemacht hab.... Jessica


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Hi, ich habe heute gelesen, dass es eine Ausnahme für Azubis gibt. Demnach erhalten sie auch Erziehungsgeld, wenn sie arbeiten und eben nicht in Erziehungsurlaub gehen. Steht in der Mutter und Kind (Seite 19). Ich sie vom FA. Vielleicht kannst du sie auch unter www.haefner-verlag.de bekommen. Ich hoffe, die Info stimmt und hilft dir weiter. LG Annalena


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Vielen Dank für die Info!! Ich guck mal was ich dazu rausfinden kann... Aber wenn es da ne Ausnahme gäge wäre schon super für uns!! Jessica


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der die vielleicht weiterhelfen könnte http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen%2Cdid=3028.html mußt du wohl bestellen oder runterladen ist vom Bundesminesterium für Familie und Co Hoffe geholfen zu haben Nini


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ICh hab mich jetzt soweit "schlau" gemacht und rausgefunden dass ich während der Ausbildung Erziehungsgeld 2 Jahre lang bekomme, egal ob ich Erziehungsurlaub nehme oder nicht (wirklich ne Sonderregelung) Nur eine Sache hab ich bis jetzt noch nich gefunden und zwar sind die Einkommensgrenzen Brutto oder Netto? Kann mir das vielleicht noch jemand von euch sagen? Jessica


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Hallo, hab mich nun doch endlich auch im Forum angemeldet. Lese schon eine ganze Zeit lang "heimlich" mit. Hab mich mit dem Thema aber auch relativ lange beschäftigt und bin gestern gerade über einen Rechner fürs Erziehungsgeld gestoßen. Hier der Link: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html


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Auf dieser oder ähnlichen Seiten kannst du dir dein Erziehungsgeld ausrechnen. Ich denke du bekommst auf jeden Fall bis 24 Monate: http://www.versorgungsverwaltung-mv.de/pages/erzgeldrechner_inc.htm