Kia1988
Habe mal eine frage, und zwar wenn ich ein beschäftigungsverbot bekomme wird ja nach 6 wochen blos noch ein gewisser Prozentsatz von lohn bezahlt, wirkt sich das dann auch auf das kindergeld aus?? denn da bekommt man ja auch blos soviel ich weis 64 % von lohndurchschnutt von einen jahr! hat hier mir schon jemand erfahrung oder kann mir weiter helfen? sag schon mal danke
Das Kindergeld ist doch einkommensunabhängig. Da bekommt jeder in der die Voraussetzungen erfüllt 184 € pro Monat.
Hallo ich habe ein BV und bekomme meinen normalen lohn weiter und ich wirkt sich net auf kindergeld aus!!
ich habe auch ein BV und bekomme auch weiter meinen normalen Lohn...
wer sagt denn das es nach 6 Wochen nur noch einen gewissen Prozentsatz gibt???
Lg Tini
Hi, Ich denke, Kia1988 verwechselt Krankschreibung mit Beschäftigungsverbot. Wenn man krankgeschrieben wird und dies länger als 6 Wochen, dann wirkt sich das tatsächlich auf das Erziehungsgeld (nicht Kindergeld) aus. Denn nach 6 Wochen krank sein, bekommt man ca. 67% seines Gehaltes (glaube ich) und das Gehalt wird ja zur Berechnung des Elterngeldes genommen. Daher ganz wichtig: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT ist besser als Krankschreibung, weil sich erstere nicht auswirkt. Hoffe ich konnte helfen. Ein schönes WE! August-Wurmi
Hier wird einiges verwechselt, EG mit Kindergeld und Beschäftigungsverbot mit Krankschreibung. EG berechnet sich nach dem Einkommen, Kindergeld ist einkommenunabhängig, steigt aber mit der Zahl der Kinder. Beim BV gibt es das Gehalt weiter, bei KG wird nach 6 Woche gekürzt.
Hallo! Hab mal eine Frage an alle die ein BV haben. Welchen Beruf habt ihr? Lg, Nicole
Wie schon einige schrieben, wird hier einiges verwechselt. Ein Berufsverbot ist gerade keine Krankschreibung, weil die volle Lohnfortzahlung des AG nicht nur 6 Wochen, sondern für die ganze Dauer des BV (eventuell bis zur Ende der Schwangeschaft) gezahlt wird. Bei einer Krankschreibung würde der AG die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen einstellen und - wenn man gesetzlich versichert ist - die Krankenkasse würde Krankgeld (i.H.v. ca. 70% des durchschnittlichen Nettogehaltes) weiterzahlen. Kindergeld ist vollkommen unabhängig vom Verdienst und wird ab Geburt gezahlt. Elterngeld ist verdienstabhängig und wird vom durchschnittlichen Nettomonatsverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes berechnet und beträgt 67% bzw. 65% Prozent. Meines Wissens nach wirkt sich allerdings eine Minderung des Verdienstes wegen Krankheit die auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist nicht auf das Elterngeld aus, sprich dann werden nicht die letzten 12 Monate vor Mutterschutz, sondern die letzten 12 Monate vor Krankschreibung herangezogen. Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Hallo ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot ab den 4 Monat bis ende meiner Schwangerschaft und mein Lohn hab ich bis zum Schluss normal weiter bekommen da ein verbot vor liegt. Kindergeld bekommste du auch weiterhin und wird niergends angerechnet.
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