Elternforum Schwanger - wer noch?

Frage wg. Mutterschaftsgeld

Frage wg. Mutterschaftsgeld

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Hallo, da Fr. Bader momentan nicht erreichbar ist, frage ich einfach mal hier nach, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Meine Elternzeit endet am 04.04.05, bin aber wieder schwanger, der ET ist der 31.03.05. Mal angenommen, der neue Erdenbürger kommt pünktlich: bekomme ich eigentlich Mutterschaftsgeld? Ich gehe mal davon aus, daß ich in den 6 Wochen vor ET nur die 13 Euro täglich von der KK bekomme, aber danach müßte ich doch eigentlich das volle Gehalt bekommen, oder? Bin etwas unsicher, da ich auch schon gelesen habe, Berechnungsgrundlage seien die letzten drei Monate vor der Entbindung und da war mein Einkommen ja gleich null. Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine, und jemand weiß Bescheid. Danke im voraus und LG!


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Hi,also in meiner Firma ist es so geregelt, daß ich mein Gehalt nur dann bekommen, wenn ich mich zu diesem Zeitpunkt nicht in Elternzeit befinde. Also würde ich in Deinem Fall nur das Geld von der KK bekommen. Viele Grüße Elke


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mein zweites Kind kam auch wärend meiner Elternzeit und ich habe nur die 13,00 EUR pro Tag ( also 6 Wochen vorher + 8 Wochen hinterher)von der Krankenkasse bekommen.Meine Termine waren ähnlich wie bei Dir.Das erste Kind kam am 21.07.2001 und ich hatte Elternzeit bis 01.10.2003 beantragt.Am 05.09.2003 wurde dann mein zweiter Sohn geboren. Hast Du denn wärend der Elternzeit stundenweise gearbeitet ? Dann kann es nämlich sein das auch Dein Arbeitgeber noch etwas zahlt.


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Ich habe mich bei meiner Krankenkasse erkundigt, bzw. bei der AOK, die sich um so etwas kümmert, da meine Elternzeit am 13.02.05 endet und unser Baby voraussichtlich am 28.01.05 geboren wird. Die Krankenkasse bezahlt 6 Wochen vor der Geburt 13.-€ am Tag, der Arbeitgeber MUSS das volle Nettogehalt (bzw. "aufstocken") ab dem Tag des "Wiederantritts" bis das Baby 8 Wochen alt ist bezahlen. Er kann sich aber das Geld über die "Umlage 2" von der AOK wieder holen, weil ja für alle Frauen im Mutterschutz Arbeitsverbot gilt, und man wg. dem Baby seine Arbeit nach der Elternzeit nicht wieder aufnehmen kann. Diese Regelung gilt in Bayern, ob es regionale Unterschiede in anderen BL gibt, weiss ich nicht. Hoffentlich konnte ich helfen. Patzi