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Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys

Frage wegen Vaterschaft und Nachnamen des Babys

KittyMami

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Hallo Mädels! Unser kleiner Mann wird Mitte November auf die Welt kommen. Mein Lebensgefaehrte und ich leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. Wie sieht es denn dann mit der Vaterschaft aus? Muss er die extra beim Jugendamt beantragen oder erhaelt er sie automatisch? Und welchen Nachnamen wird der Kleine erhalten? Koennen wir uns das aussuchen und kann er auch unsere beiden Nachnamen bekommen? Wenn nicht, kann das evtl. spaeter, nach einer Heirat, noch geaendert werden? Danke f`uer Eure Antworten!


mf4

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Antwort auf Beitrag von KittyMami

automatisch nicht er muss eine Vaterschaftsanerkennung ausfüllen deinen Nachnamen, da ihr nicht verheiratet seid seinen kann man aber ich würde immer abraten geändert werden kann er nach der Hochzeit natürlich


Muffin08

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Antwort auf Beitrag von KittyMami

Ja Vaterschaft und Sorgerecht müsst ihr beim Jugendamt gemeinsam beantragen...Geht recht flott..und auch den Namen könnt ihr vor der Geburt schon beim Standesamt vormerken lassen.. Unser Sohn wird den Nachnamen des Vaters bekommen...


jenny2204

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Antwort auf Beitrag von KittyMami

Er muss die Vaterschaft anerkennen beim JA, dies geht schon während der Schwangerschaft ich meine ab der 34ten Woche bin aber nicht sicher. Den Nachnamen suchst du aus bzw. wenn du nichts angibst erhält es automatisch deinen Nachnamen. Du kannst aber sagen, dass du gerne möchtest, dass das Kleine den Nachnamen deines Partners erhält.


Muffin08

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Antwort auf Beitrag von jenny2204

das mit der 34. Woche stimmt so nicht, wir waren schon vor Wochen beim Jugendamt


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von KittyMami

ja die meisten dinge wurden ja schon beantwortet. die vaterschaft zu beantragen ist sehr sinnvoll. ist inzwischen ab der 24.ssw möglich. im gleichen zug könnt ihr auch das gemeinsame sorgerecht beantragen. andernfalls erhältst es nur du. nachnamen sind beide möglich, aber nicht beide zusammen. also kein doppelname. selbst wenn du nach einer heirat den doppelnamen nehmen würdest, so darf das kind trotzdem nur einen tragen. wenn das kind jetzt deinen namen bekommt, ihr dann heiratet und du den namen des mannes annimmst, könnt ihr auch das kind noch umbenennen.


Mine2508

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Antwort auf Beitrag von KittyMami

Hey bei uns war das so mein Freund musste die Vaterschaft anerkennen wurde beim anmelden vom kind getan..und eig hat das Kind dein Nachnamen aber wenn du willst das er denn von deinem Freund hat müsst ihr das sagen mein Sohn hat denn Nachnamen wie mein Freund und wir haben geteiltes Sorgerecht ;) beim 2ten wirds auch so :)


Sina26

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Antwort auf Beitrag von KittyMami

Hallo haben das auch gerade hinter uns.. Wir heiraten im Dezember und ich hab am 31.08 ET ... Wir waren auf dem jugendamt und haben dort eine Vaterschaftsannerkennung gemacht und direkt auch gleich die Sorgerechtsteilung. Den nachnamen könnt ihr aussuchen, das wird nach der geburt beim Standesamt gemacht. Er wird automatisch deinen nachnamen erhalten wenn ihr "Nichts" tut... heiratet ihr dann innerhalb der ersten 5 jahre (bevor das kind 5 wird) wird er automatisch auch euren "Ehenamen" erhalten. Lg Sina