Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine Frage bzgl. Urlaub. Ich bin ab 22.01.08 in Mutterschutz und nehme davor meinen Resturlaub, so dass ich nur noch bis 04.01. arbeiten muss :o) Ich hab aber mal irgendwo gelesen, dass man während des MS auch Urlaubsanspruch hat, weil da das Arbeitsverhältnis ganz normal weiterläuft, obwohl man nicht mehr auf Arbeit ist. Jetzt meine logische Frage also: ich hab ET am 04.03., dh. MSchutzfrist nach der Geburt wäre dann +8Wochen also 04.04.08. Hab ich jetzt Urlaubsanspruch bis 04.04., den ich auch schon vor Beginn des MS nehmen kann? Oder hab ich nur den Anspruch anteilig bis 22.01. ??? Und verfällt der Urlaub dann, wenn man nach dem Mutterschutz nicht gleich wieder arbeitet oder kann man den nach dem Erziehungsjahr nehmen??? LG, coko
Hallo, also ich weiss, dass auch nicht so genau. ich bin ab dem 15.dezember im mutterschutz. habe noch 5 tage resturlaub. laut meiner personalabteilung soll ich im november nocheinmal anrufen, dann rechnen die mir meinen urlaubsanspruch für den mutterschutz aus. wieviel das ist weiss ich auch nicht. aber ich glaube man hat 2 tage pro monat urlaub. frag einfach mal deinen chef oder in der personalabteilung nach.
Hi, Du hast Anspruch bis zum Ende des MuSchu, bei Dir ist das der 04.04., also hast du für den ganzen April noh Urlaubsanspruch. Den du vor dem MuSchu nehmen kannst. Kann sein, dass du den Urlaub auch nach ende des Erziehungsjahres nehmen kannst, aber das würde ich mit dme Arbeitgeber absprechen.... Du kannst dir den urlaub auch ausbezahlen lassen (wenn es nur ein paar Tage sind, z.B.) LG
Hallo, danke für eure Antworten. Hab mich vohin vertippt, ET +8Wochen ist nat. der 04.05. aber ihr habt mich ja auch so verstanden ;o) Also da muss ich jetzt echt nochmal in der Personalabteilung nachhaken, weil dir mir den Urlaub nur bis 22.01. geben wollen. LG, coko
...was bei Dir rauskam! Ich kann den Urlaub vom Mutterschutz nämlich auch nicht vorher nehmen, sondern erst nach der Elternzeit!! LG Janine
hallo ich bins noch einmal... habe gerade noch mal meinen chef gefragt. er weiss nicht genau wieviel tage es sind. aber der urlaub wird auf jeden fall im mutterschutz berücksichtigt. und ich kann den sofort nehmen und halt dann früher in den mutterschutz starten. er meinte es ist gesetzlich so vorgeschrieben. auszahlen lohnt sich ja bei einpaar tagen nicht. weil die steuer ja abgezogen wird.
Weiß eine von euch zufällig, wo ich das im Internet finde?? Ich habs nämlich gerade mit der Personalabteilung drüber gehabt und die behaupten steif und fest dass es das nicht gibt. (und auch bei uns noch nie eine werdende Mama bekommen hat. Also ne Welle lostreten wollte ich ja hier im Betrieb nicht, aber wenns mir zusteht?!) LG, coko
.... http://bundesrecht.juris.de/muschg/__17.html steht im Mutterschutzgesetzt drin: Dei Zeiten in denen du in Mutterschutz bist, gild als Beschäftigungszeit. (Und in der steht dir Urlaub zu!) das Muschu gesetzt gibt es auch zum download... LG
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wenn du den urlaub dann schon in 2007 nehmen müsstest. der urlaub, der dir bis einschließlich mai 2008 zusteht, darf auch nur in 2008 oder eben nach der elternzeit genommen werden, nicht aber schon in 2007. lg two_kids
oh, danke für den tipp. ich krieg eh nur 2tage pro monat, das würde schon hinhauen mit dem 22.01. zur MS Frist. Aber dann könnte ich ja meinen "alten" Urlaub für 2007 schon über Weihnachten nehmen und müsste diesen nicht für Januar aufheben!! Supiiiii....das muss ich morgen gleich mal mit der Personalabteilung abklären. Hoffentlich stellen die sich nicht quer.... lg, coko
Hallo, ich habe bei beiden Kindern auf Wunsch der Personalabteilung meinen errechneten Urlaub vor dem Mutterschutz genommen, so können sie besser planen und mein Resturlaub stand nirgends mehr über die Jahre in den Büchern. Da meine beiden aber beide jeweils nach dem errechneten Termin kamen hat sich auch mein Mutterschutz entsprechend nach hinten verschoben und ich hatte somit wieder einen Tag Resturlaub als ich wieder afing zu arbeiten. :-) Birgit