BaJo0512
habe mal eine frage an euch und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann! ich beende im juli meine schulische ausbildung, bin danach sozusagen arbeitslos...da ich schwanger bin habe ich mich nirgends beworben,da ich noch ne berufsbegleitende ausbildung dranhängen werde und ich mich da ja jetzt nicht hätte bewerben müsen. im oktober habe ich et und möchte ein jahr zu hause bleiben, mein mann möchte auch die vätermonate zu hause bleiben, was das angeht ist das alles kei problem...also mit seiner arbeit meine ich! nur frage ich mich jetzt was aus mir wird dieses jahr was ich zu hause bleibe, korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege aber nach abschluss meiner ausbildung im juli muss ich mich erstmal arbeitslos melden hab ich recht? und dann hartz 4 beantragen oder wie ist das? mit dem einkommen meines mannes werden wir nicht alle kosten decken können. unser großer sohn kommt dieses jar in die schule wobei mir dann etas mehr geld über bleibt weil der hort-platz weniger kostet als der kita-platz.logisch! vielleicht kann mich ja jemand sagen wie das gerechnet wird mit dem hartz 4, was ist anders wenn man verheiratet ist?
Hi, ich habe ehrlichgesagt keine Ahnung, wie das mit den Hartz 4 - Ansprüchen aussieht. Allerdings weiß ich, dass du dich bereits 3 Monate vor Ende deiner Arbeitsstelle arbeitslos melden kannst. Am besten ist, wenn du dich einfach mal beim Amt meldest und konkret fragst, was du tun kannst/musst und welche Ansprüche du hast. LG
Also ich weiß, dass wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, muss man sich 3 Monate vor Ende beim Arbeitsamt arbeitslos melden, sonst kann es sein, dass einem die ersten 3 Monate das ALG gestrichen wird. Da bekommt man allerdings ja auch nicht gleich Hartz4 sondern das ALG1. Aber wie das jetzt nach einer Ausbildung aussieht, weiß ich auch nicht. Würde mich aber auch vorsichtshalber beim Amt erkundigen.