Goggolinchen
Angenommen der Partner nimmt 1 Jahr Elternzeit und die Mutter die Partnermonate....wird dann die 8 Wochen Mutterschutz an die Elternzeit angerechnet? verringert sich dadurch die Zeit? Wenn es heißt 1Jahr Elternzeit werden ja auch die 8 Wochen Mutterschutz angerechnet,ist das dann bei den 3 Partnermonaten auch so? dann wäre es ja im Grunde nur einer,oder? Versteht jemand worauf ich hinaus möchte?
Die 8 Wochen zählen voll in die Elternzeit, wenn ihr die Partnermonate klassisch machen wollt, heißt das: 8 Wochen Mutterschutz -Mama 10 Monate Elternzeit -Mama 2 Monate Elternzeit - Papa Das bedeutet, wenn der Papa die "ganze" Elternzeit nimmt: 8 Wochen Mutterschutz-Mama 12 Monate Elternzeit -Papa Somit ist es eigentlich Beschiss, wenn die Politiker immer von 14 Monaten Elternzeit sprechen, aber naja...
Bei 3 Partnermonaten: 8 Wochen Muschu-Mama 1 Monat Elternzeit - Mama 11 Monate Elternzeit -Papa
Hallo! Kann man auch als Mutter 8 Wochen Mutterschutz machen u 12 Monate Elternzeit ? weiß das jemand ? Liebe Grüsse
Hi Sarah, 8 Wochen Muschu + 12 Monate Elternzeit geht nur, wenn Papa mindestens 2 Monate dieser insgesamt 14 Monate macht oder wenn du Alleinerziehende bist.
Also, ihr habt zusammen 14 Monate. Wenn du erst die 8 Wochen Mutterschutz hast, kann dein Mann dann bis zum 1. Geburtstag zuhause bleiben und du dann nochmal die nächsten 2 Monate, oder dein Mann bleibt dann bis zum 14. Monat zuhause. Ihr könnt aber auch jeder 7 Monate nehmen, oder wie ihr wollt. Hauptsache ist, das beide beteiligt sind, sonst gibt's nur 12 Monate. Äh, ich hoffe, ich hab das jetzt richtig ausgedrückt.
Ah super danke . ich wusste bis gerade gar nicht dass die MutterschutzZeit in die Elternzeit fällt . dann mache ich zwölf Monate und mein Mann zwei. muss ich die Eltern zeit erst beantragen wenn der kleine da ist oder schon vorher ?
Ich glaube, 6 Wochen bevor du die Elternzeit beginnst, also 2 Wochen nach der Geburt spätestens (bin aber nicht ganz sicher). Aber dein AG kann besser planen, wenn du es ihm möglichst bald sagst, wielange du wegbleibst. Elterngeld kann man gleich nach der Geburt beantragen, meistens kriegt man die Formulare mit der Geburtsurkunde.
Oh 24ssw aber ist ja auch egal
die Frage hab ich mir auch schon gestellt. Mein Mann möchte den 1.Monat zu Hause bleiben (Elternzeit) und noch 3 Wochen Urlaub nehmen. D.h., die ersten 7 Wochen wäre er zu Hause. Irgendwann nach ein paar Monaten, wird er dann den 2. Monat Elternzeit nehmen. Ich nehme 12 Monate. Kann ich dann meine Elternzeit erst einen Monat bzw. 7 Wochen nach der Geburt beginnen lassen, wenn mein Mann dann wieder arbeitet? Dann würde meine Elternzeit theoretisch bis zum 13.Lebensmonat von unserem Kind gehen, oder? LG
Hallo ihr Lieben!
Nur kurz vorweg zum Verständnis: jeder Elternteil kann in den ersten drei Lebensjahren des Kindes maximal 3 Jahre ElternZEIT nehmen. ElternGELD gibt es für maximal 14 Monate (der eine muss mindestens 2 Monate, der andere entsprechend mehr).
Geht die Mutter direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit, werden die 8 Wochen nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. D. h. ein Jahr Elternzeit endet in diesem Fall am Tag vor dem ersten Geburtstag des Kindes. Bei 2 Jahren entsprechend ein Tag vor dem zweiten Geburtstag usw. Will man nicht direkt am Geburtstag wieder arbeiten, muss man 1 Jahr und 2 Wochen Elternzeit nehmen, z. B.
Hier mal der Link zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf
So, genug geklugscheißert!
Fröhliches Weiterkugeln!
Danke für die Info !!! Ganz schön kompliziert . LG
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