Elternforum Schwanger - wer noch?

Frage wegen Beschäftigungsverbot

Frage wegen Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Meine Freundin ist gerade auch Schwanger in der 6 SSw. Sie arbeitet als Elektrikerin. Also oft schwere sachen tragen, Leitern auf und ab steigen, Auf Baustellen bzw auf dem Gerüst herum klettern usw. Ist das ein grund für ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ? Es ist ihr erste Schwangerschaft und ihr Arzt ist sich wohl nicht sicher ob ihr Beruf zu Riskan ist oder nicht. Oder gibt es vielleicht irgendwelche info seiten wo man das nachlesen kann ? Hab jetzt online nix gefunden. Danke für eure Hilfe


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Eigentlich muss der Arzt aufgrund der Beschreibung deiner Freundin einschätzen können, ob die Arbeit Mutter und/oder Kind gefährdet. Meiner Meinung nach gibt es da keine ausführliche Liste.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe das BV bekommen,aber ich hatte frühzeitig Wehen und daraufhin eben das Verbot bekommen!! Der FA muß es am Besten einschätzen können!! LG Anne


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Sie kann im Mutterschutz Gesetz nachlesen. So wie es sich anhört, ist wohl kein Schonplatz möglich und in dem Fall würde man das BV bekommen. Sie darf z.B. nur bis 5kg heben, muss Pausen machen können, sich hinsetzen, keine Arbeiten verrichten die gefährlich sind, nicht mit gefährlichen Stoffen arbeiten...ab dem 6. Monat nicht mehr als 4h im Stehen... Ich bin Verkäuferin und bekomme morgen das BV weil mein Chef mir keinen Schonplatz zur Verfügung stellen will und ich immermal Wehen habe. Entscheiden darüber kann aber nur der Arzt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Auf Leitern steigen ist in jedem Fall untersagt! Unfallrisiko ist viel zu hoch!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ok danke euch mal für die Infos werd das mal so weiter geben. DANKE


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

denn es handelt sich um ein INDIVIDUELLES Beschäftigungsverbot- es gibt also keine generellen Vorgaben, sondern ist abhängig vom Einzelfall.