Mitglied inaktiv
Hallo alle zusammen! Ich habe nun endlich meine letzten zwei Arbeitstage vor mir und kann nur sagen, es reicht auch langsam. Vor zwei Tagen mußte ich nun meine neue Kollegin einarbeiten (ein seltsames Gefühl) aber das Thema ARBEIT rückt eh stück für stück mehr aus meinem Kopf. Nun habe ich noch eine Frage. Seit ich meinem Chef gesagt habe, daß ich schwanger bin, wollte er von mir wissen, wie lange ich zuhause bleiben möchte. Meine Antwort war 1 Jahr. Nun habe ich kürzlich gehört, daß dieses Babyjahr erst nach den 8 Wochen Mutterschutz beginnt. Ist dem wirklich so? Das wäre narürlich schön aber ich bin mir eben nicht sicher, ob es ab dem Tag der Geburt zählt oder nach den 8 Wochen. Wer kann mir da weiterhelfen??? Vielen Dank schonmal LG Antje
Ja das Jahr beginnt erst nach dem Mutterschutz!!! LG
Das stimmt nicht, das Jahr beginnt mit dem Tag der Geburt...
Mhhh...mein AG hat auch erst nach den 8 Wochen Muschu gerechnet...vielleicht ist das von AG zu AG verschieden?! Gruß, Tina
Also definitiv zählt es ab Ende des Mutterschutzes und nicht ab Geburt!
Unser kleiner Sohn wird am 19.04. drei Jahre alt. Dann endet doch meine Elternzeit am 18.4. und ich muss tatsächlich am 19.4. dem Geburtstag meines Sohnes wieder arbeiten gehen, oder? Es sind ja nur 3,5 Monate!
Hallo, "Mütter können die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen." Du bekommst ja das Elterngeld auch erst nach dem Mutterschutz und dann nur für 10 Monate da es auf das Mutterschutzgeld angerechnet wird,oder du beantragst gleich Elterngeld direkt nach der Geburt. Mutterschaftsgeld entfällt dann. Ich hab bei meiner Personalabteilung angerufen und die meinten ich muss die Elternzeit spätestens 7 Tage nach der Geburt schriftlich beantragen und eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen oder nachreichen. Hier mal ein Link: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer oder www.bmfsfj Gruss Sandra
Ja, das ist richtig am Geburtstag von deinem Kind wäre der 1. Arbeitstag wenn du nach der Elternzeit wieder arbeiten gehst. Ich hab auch Ende am 25.3. wobei mein Sohn am 26.3. drei wird, wobei ich aber nicht wieder anfange zu arbeiten jedenfalls nicht bei meinem alten Arbeitgeber *gg Grüsslis coryta
Hallo also das erste Jahr zählt immer bis zum ersten Geburtstages deines Kindes!!>> habe dir hier mil einen Link eingefügt das stehen alle Zeiten und Fristen drinnen lies mal nach. Gesetze und Vorschriften sind auch enthalten. Das Elterngeld wird ja auch nur in den ersten 12 Monaten bezahlt http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40002.htm Sabine
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