Sandrii83
Hallo ihr Lieben, ich brauche mal eure Hilfe. Ich bin Lehrerin, verbeamtet und privat versichert. Kann mir jemand sagen, was ich alles an finanzieller Unterstützung beantragen kann? Ich steige da irgendwie nicht so ganz durch. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Danke schonmal :)
Nicht falsch verstehen...aber ich glaube nicht, dass du finanzielle Unterstützung bekommst, wenn du in der glücklichen Lage einer Lehrertätigkeit mit Beamtenstatus hast....aber ich lass mich auch eines besseren belehren...
wichtig ist zu gucken, was die Krankenversicherung übernimmt.... und ob du den/die Kleine mitversichern kannst. Elterngeld wirst du wohl ganz normal erhalten, ebenso das Kindergeld. Beides beantragst du nach der Geburt. Nachfragen würde ich wie es mit einem Kinderzuschlag auf das Gehalt ausschaut und ob evt. noch Kosten für Erstlingsausstattung gezahlt werden. Ich bin selbst nicht verbeamtet, aber in einem Unternehmen, dass dem öffentlichen Dient gleichgestellt ist - der Erstlingszuschuss ist bei uns abgeschafft... Von öffentlicher Hand gibts wohl eher nix... ansonsten beim Jugendamt nachfragen.... LG, Vico
Vielen Dank für die Antworten.
Ich weiß in welcher glücklichen Lage ich bin. War aber auch harte Arbeit bis dahin.
Egal, trotzdem finde ich es manchmal sehr verwirrend was einem da zusteht und was nicht.
Danke Vico.
Ich werde mich mal bei meinem Arbeitgeber erkundigen. Vielleicht können die mir weiterhelfen.
:)
War auch wirklich kein Vorwurf...;)
Hast du ANspruch auf Beihilfe? Der könnte sich verändern, ggf. höher ausfallen, sodass du die KV niedriger abschließen kannst. Dann gibt es sicher Beihilfe für die Geburt usw. Elterngeld würde ich bei der Elterngeldstelle erfragen, müsstest du ganz normal bekommen.
Inwiefern? Elterngeld gibt's normal (65% vom Gehalt), Kindergeld auch. Kindergeld über das Gehalt. Genauso wie den Familienzuschlag (erhöht wenn man noch zusätzlich verheiratet ist und der Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst tätig ist). Während der Elternzeit übernimmt der AG deine KV. Beihilfeanspruch hast du auch während der Elternzeit. Soweit ists erstmal alles, denke ich. Gruß von einer Beamtin
i.H.v. 40,-/Monat bekommen. aber sprich Deinen AG auf jeden Fall darauf an. Außerdem konnte ich bei meiner Beihilfestelle einen einmaligen Zuschuss - ich glaube es waren 100,--€ beantragen. LG Schru
Hallo, ich war in meiner zweiten Schwangerschaft verbeamtete Lehrerin (NRW) und habe 65% meines Gehalts als Elterngeld bekommen, das Kindergeld über das Gehalt (ist jetzt auch noch so) Kinderzuschlag habe ich / bekomme ich auch. Außerdem konnte ich bei der Beihilfe einmalig einen Zuschuss für Erstlingsausstattung bekommen (konnte man auf dem Beihilfe-Formular ankreuzen). Meine Krankenversicherung hat übrigens nicht der Arbeitgeber übernommen, ich habe lediglich 31€ als Zuschuss dazu erhalten. Beim ersten Kind ändert sich meines Wissens der Beihilfe-Anspruch nicht, beim zweiten dann aber schon (von 70% glaube ich). Die Kinder sind ebenfalls beihilfeberechtigt zu 80%. Allerdings gibt es bei der privaten Versicherung kein einfaches "Mitversichern" der Kinder, so dass du dein Kind selbst (aber schon über dich) versichern musst. Kostet aber halt auch. Viele Grüße, Roc.
Eine Kollegin von mir, ebenfalls verbeamtet, aber bei einer anderen Krankenversicherung hat einige Vor- und Nachsorge-DInge nicht erstattet bekommen. Zum Beispiel musste sie sowohl Geburtsvorbereitungskurs, wie auch die Rückbildungsgymnastik selbst bezahlen. Meine KV hat nie gemuckt, aber scheinbar muss man da das Kleingedruckte lesen...
Also welche finanzielle Unterstützung? Wo genau bist du verwirrt? Dass du Kindergeld und Elterngeld bekommst, dürfte ja klar sein, oder? Was du zB nicht brauchst/bekommst, ist Mutterschaftsgeld. Du bekommst den kompletten Mutterschutz über, also bis acht Wochen nach Geburt dein normales Gehalt. Ab dann EG, das wird bis auf den Tag genau ausgerechnet. Meine Beihilfe zahlt auch einen Zuschuss zur Erstausstattung, das musste ich nur ankreuzen. Was genau willst du noch wissen?
Hallo, um welche Leistungen geht es Dir denn? Deine Beamtenbezüge werden für die Dauer des Mutterschutzes (also bis 8 Wochen nach der Geburt) weiter gezahlt. Danach bekommst Du ganz normal Elterngeld (anteilig vom durchschnittlichen Nettoeinkommen aus den 12 Monaten vor der Geburt - wie jeder andere Arbeitnehmer auch) - allerdings nur 10 Monate, weil eben in den ersten beiden Monaten Dein Gehalt weiter gezahlt wird. Ab dem Ersten des Geburtsmonats bekommst Du mtl. 184 Euro Kindergeld sofern es Dein erstes oder zweites Kind ist. Während der Elternzeit habe ich einen Zuchschuss zur privaten KV von mtl. 31 Euro bekommen und es wurden alle Kosten in Verbindung mit Schwangerschaft und Geburt (außer Beleghebamme) übernommen. Außerdem konnte man einen Betrag zur Säuglingserstausstattung beantragen. LG
Guten Morgen, sieh noch einmal in den Leistungen/Vertragsbedingungen für deinen in deiner PKV abgeschlossenen Tarif nach. Bei einigen (natürlich dann höheren) Tarifen ist es im Falle Schwangerschaft/Geburt/Elternzeit möglich,dass du für einen bestimmten Zeitraum Beitragsfrei gestellt wirst. Ansonsten direkt bei der PKV nach den Leistungen fragen die übernommen werden. Die Rufbereitschaft für eine Beleghebamme wird selten übernommen. Sonstige Leistungen von Hebammen, wie z.B. Vor-/Nachsorge, Geburtsbegleitung etc. werden zum großen Teil übernommen. Wichtig ist es jedoch auch noch, ob deine Schwangerschaft als eine "Risikoschwangerschaft" von deinem Frauenarzt eingestuft wurdest oder nicht. Für diese Schwangerschaften werden mehr Leistungen angeboten und auch von der Beihilfe bzw. PKV übernommen. Gruß.
Vielen Dank für eure vielen und hilfreichen Antworten. @Tantechrisi: habs nicht als Vorwurf verstanden. Ihr habt mir eigentlich genau die Dinge beantwortet, die ich wissen wollte. Vielen Dank noch einmal:)
Also meine Kollegin (wir sind beamte in sachsen) hat gehalt bis zur Geburt bekommen und ab geburt gleich elterngeld bekommen. Dachte auch dass es für due mutterschaftszeit volles gehalt auch acht Wochen danach gibt aber scheinbar nicht...