Mitglied inaktiv
kann mir jemand sagen wo ich erziehungsgeld beantrage? und wann? mein ag weiß bescheid daß ich die 3 jahre nutzen will, kann dort auch auf stundenbasis hingehen, muß ich das schriftlich mit ihm abmschen? wäre wohl besser,oder?! bin leider völlig unwisseb´nd... danke im voraus
hallo, weiß auch nicht genau wo, ich hatte bei meiner krankenkasse angerufen und die haben mir nen formular für mutterschaftsurlaub und erziehungsgeld zugeschickt(ist auch meine erste SS) versuchs doch auch mal da?! ich gehe nach der SS auch stundenweise arbeiten, würds aber auch schriftl. aufnehmen lassen! denn du bzw man darf 19std neben dem erziehungsurlaub arbeiten... áber wann man dem AG bescheid sagen muß weiß ich auch nicht genau!! LG mel+ miss-würmchen inside
Das Erziehungsgeld wird beim Jugendamt beantragt. Und das ist möglich sobald Die Geburtsurkunde des Kindes vorliegt!! LG simone
Erziehungsgeld könnt ihr bei euren jeweiligen versorgungsamt stellen. dort bekommt ihr auch die anträge. bei uns hier im bayern heißt das amt: amt für verorgung und familenförderung die vereinbarungen mit dem arbeitgeber immer schriftlich geben lassen. und vor allen zu welchen stundenlohn. denn alles was nicht schriftlich ist, ist auch nicth verbindlich. viele grüße
Also das Formular für Erziehungsgeld gibt es bei uns in Schleswig-Holstein im Rathaus u für Kindergeld beim Arbeitsamt. LG Buffie
Habe Info-Material von meiner Gewerkschaft, in der steht folgendes: Der Erziehungsurlaub wurde umbenannt ín Elternzeit und ist nun auf eine partnerschaftliche Grundlage gestellt. Väter und Mütter können ab 01. Januar 2001 nämlich gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen und ihre Arbeitszeit reduzieren. Möglich ist eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche. Leider gilt der Rechtanspruch nur für Eltern, die in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Den Antrag für Erziehungsgeld gibt es beim Versorgungsamt. LG preiselbeere
Habe Info-Material von meiner Gewerkschaft, in der steht folgendes: Der Erziehungsurlaub wurde umbenannt ín Elternzeit und ist nun auf eine partnerschaftliche Grundlage gestellt. Väter und Mütter können ab 01. Januar 2001 nämlich gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen und ihre Arbeitszeit reduzieren. Möglich ist eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche. Leider gilt der Rechtanspruch nur für Eltern, die in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Den Antrag für Erziehungsgeld gibt es beim Versorgungsamt. LG preiselbeere
Grüße, Ana
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