Mitglied inaktiv
Hallo, bisher hat es mich nicht so beschäftigt, aber nun muss man sich ja langsam Gedanken machen, wieviel Geld man / frau später zur Verfügung hat. Meine Frage ist nun: Richten sich die Gehaltsgrenzen beim Erziehungsgeld nach dem Brutto- oder Nettoeinkommen? Vielen Dank schon mal für die Antworten. Liebe Grüße SAbrina
Hallo, die Gehaltsgrenzen für Erziehungsgeld richten sich nach dem Nettoeinkommen. Wenn ich recht entsinne, wird für die Berechnung das Nettoeinkommen des letzten Kalenderjahres berücksichtigt. VG
Gebe meiner Vorrednerin Recht, allerdings wird, soweit ich weiß, doch nur von demjenigen das Geld angerechnet, der auch weiterhin einer Beschäftigung nachgeht, oder? Liebe Grüße Snuggly.
Vielen lieben Dank euch beiden! DAnn können wir ja hoffen. Liebe Grüße Sabrina
vom jahresbruttoeinkommen werden die werbungskosten (laut steuerbescheid) und ein pauschbetrag von 24 % (beamte 19 %) abgezogen. lg two_kids
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