Mitglied inaktiv
Kann mir vielleicht jemand verraten wie die Berechnungsgrundlage für das Erziehungsgeld aussieht? (Nettoeinkommen des Vorjahres oder Geburtsjahres?, Einkommen beider od. des weiter-arbeitenden Partner?, etc.?) Irgendwie scheint mir die Grenze von EUR 30.000 netto doch sehr niedrig wenn beide Vollzeit arbeiten gehen. Das würde ja bedeuten das berufstätige Paare so gut wie nie Anspruch auf Erziehungsgeld haben, oder nicht? Für Auskunft wäre ich echt dankbar. Lieben Gruß,
Jahresbruttuarbeitslohn des maßgebendes Kalenderjahres(Jahr vor der geburt beim 1.Antrag.habe bei meinem 1.Kind vor 3 Jahren für das erste Jahr insgesamt ca.740Euro bekommen,danach gab es nichts mehr.haben beide vorher voll gearbeitet.Jetzt bei dem 2.weiß ich noch nicht was ich bekomme,habe Jahr die letzten 3 Jahre nicht gearbeitet! L.G.Nicole
wenn du nicht mehr arbeiten gehst nach der Geburt, wird dein Gehalt nicht mit gerechnet. Nur das von deinem Mann.
Also mir hat man beim Versorgungsamt gesagt, die Grenze war mal 100.000, dann 51.000 und quetsch (ich mich schon gefreut)und nun wie oben schon erwähnt 30.000 EUR Netto, Werbungskosten mit berücksichtigt. Das beträfe dann nur das Vorjahreseinkommen (vor der Geburt des Kindes) Deines Mannes. D.h. wenn mein Kind Anfang Jan. 2006 geboren würde wie errechnet, dürfte mein Mann im Jahr 2005 netto nicht mehr als 30.000 gehabt haben. Wird das Kind im Dez. 2005 geboren, gilt sein alleiniges Einkommen für 2004. So hab ich es widergegeben, und so hat der Sachbearbeiter abgenickt. Aber es nutzt nix, wir bekommen mal wieder nichts...
Hi! Es zählt das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt. Sprich: Das Baby wird 2005 geboren, dass einkommen aus 2004. Wenn du danach daheim bleibst wird nur das Gehalt deines Mannes gezählt. Grenzen sind die 30.000. Falls ihr drüber liegt, bedeutet das aber nicht dass ihr gar nichts bekommt. Je nach dem wieviel es ist, bekommt ihr weniger. lg Verena (Wir bekamen im 1. jahr 83,-€, jetzt im 2. Jahr 95,-€)
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