Mitglied inaktiv
ich weiß, man sollte sich wahrscheinlich früher schlau machen, aber jetzt ist eben gerade zeit. ich bin beamtin und will nach der geburt unseres kindes ein jahr daheim bleiben. allein das gehalt meines mannes ist unter der "magischen" grenze von 30.000 euro. jetzt habe ich gelesen, dass das einkommen des kalenderjahres (!) der geburt als berechnungsgrundlage genommen wird. das ist doch absurd, oder, denn da werden ja eltern, deren kinder um die jahresmitte geboren werden, benachteiligt... de facto: würde ich das kind im januar bis märz bekommen, wären wir unter 30.000 euro, ab dann drüber. im nächsten jahr wird es nicht besser, da ich da ja zur jahresmitte wieder mit arbeiten anfange... kann jemand meine verwirrung auflösen? lg annamirl
hallo, ich war auch beamtin, aber das hat damit ja nix zu tun. Dein Gehalt vor der Geburt wird nicht mit einberechnet, wenn du in Elternzeit bist. Also kannste das vom jahr voher angeben. Wir haben allerdings immer das jahr angegeben wo die Kids geboren wurden, und das war auch kein Problem. schau doch mal beim erziehungsgeldrechner nach, da kannste es eingeben. hab jetzt den link nicht da, aber einfach bei google, erziehungsgeldrechner eingeben und dann haste den. viele grüße tine
Also, meines Wissen wird das Gehalt der Mutter nur angerechnet, wenn sie auch weiter arbeitet. Wenn nicht, dann wird das Gehalt nicht berücksichtigt. Wäre ja auch ziemlich sinnlos sonst, die Sache mit dem Erziehungsgeld! Wenn Du aber weißt, dass Du nur ein Jahr zuhause bleibst, solltest Du über die "budget"-lösung nachdenken und ein Jahr lang den höheren Betrag beantragen. LG Isabelle
Hallo Annamirl, leider weiß ich's auch nicht ganz genau, aber doch soviel: wenn du während der Elternzeit nicht arbeitest, wird dein Einkommen bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Also solltet ihr zumindest im ersten halben Jahr Erziehungsgeld bekommen. Danach liegen die Grenzen dann sowieso niedriger. Am besten erkundigst du dich mal bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle. Oder guckst mal hier: http://www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/ Viele Grüße Orangina
...Hast Du auch noch so viele Fragen zum Thema Finanzen nach der Geburt wie ich? Also: Kind in der Privaten KV anmelden oder nicht, bekommt man vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Privaten KV in der Elternzeit (so was hab ich mal gelesen, sollen 31 € sein), wie ist das mit der Privaten KV nach der Elternzeit undundund? Zum Thema Erz-Geld weiß ich nur, dass Dein Gehalt der 8 Wochen nach der Geburt mit angerechnet wird. Manche Paare bekommen dann nur Erz.-G. für 4 Monate, da sie vorher die Grenze überschreiten. Wir wissen noch gar nicht, ob wir überhaupt was bekommen, aber: Versuch macht klug ;-) Viele Grüße - Patricia
eine ähnliche frage wurde vor kurzem an herrn Stamnitz gestellt. er meinte, dass, auch wenn die frau zu hause bleibt, das gehalt von vor der geburt zählt und somit das gehalt der mutter mit angerechnet wird. ich kann das aber auch nicht glauben. unsere tochter wurde im september 2004 geboren und wir mussten in dem antrag auf erziehungsgeld das voraussichtliche gehalt von 2005 angeben. (mein mann ist beamtenanwärter) wir bekommen das volle erziehungsgeld für 2 jahre. lg two_kids
huhu also, wenn da so eine antwort kam, muß ich mich schon sehr über das stamnitz-forum wundern... :o? ich habe bei der zuständigen stelle angerufen und mich des langen und breiten beraten lassen, es ist eindeutig so, dass das gehalt der mutter vom jahr davor nicht angerechnet wird, wenn sie danach nicht gleich wieder arbeiten geht was ich mir noch denken kann, ist, dass das evtl. für beamte anders geregelt sein kann? aber es müsste doch für ganz deutschland dasselbe gelten, denn es geht ja schließlich ums BUNDESerziehungsgeld, nicht LANDESerziehungsgeld... wie auch immer... am besten anrufen oder sich bei z.b. pro familia dazu beraten lassen lg
also ich war ja bei 3 kindern noch im beamtenverhältnis. Den antrag für die KV bekommste eigentlich automatsich nach der geburt mit dem antrag vom kigeld zugesendet von der Persoabteilung. Wegen kind privat versichern: wir würdenes nie wieder machen. Mitlerweile zahlt man auch bei kindern bei vielen privaten versicherungen drauf und du hast eben immer diese abrechnerei und mußt jedes AB fürs kind vorstrecken etc. Und das kann dann schon mal 40-50 euro kosten. Wir haben dann anch langem überlegen irgendwann die kids bei meinem Mann in die familienversicherung getan. Dafür zahlt man keine extrabeiträge und hat auch keine viel schlechteren leistungen als privat. Beim 1. kind bleibt der versicherungssatz noch gleich, beim 2. kind was du dann bekommst mußt du "nur" noch 70% dann zahlen. Allerdings waren das bei mir immer noch 200euro ohne das ich einen cent verdient habe. Die private KV kannst du nur verlassen, wenn du deinen job wechselst, also z.b. kündigst. Wegen ERzgeld. das mit den ersten 8 wochen ist bei jedem so, der arbeiten geht und mutterschaftsgeld bekommt. Hat mit beamtensein auch nix zu tun. viele grüße tine