Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe da mal eine Frage wegen Erziehungsgeld. War heute bei der Beratung und habe erfahren das wir wahrscheinlich gar nichts bekommen. Mein Mann arbeitet in der Fabrik und ist ungelernter Arbeiter bekommt ca.1200 € und ich im Kiga bekomme 1100€. Mich würde mal intressieren wem es genauso geht wie mir. Und wie Ihr über die runden kommt. Wenn ich alles mal überschlage bleiben uns im Monat ca. 350 € übrig. Ich hoffe ich bekomme einpaar Antworten. Ich muß nämlich zugeben das mir vorhin gewaltig die Kinnlade nach unten geklappt ist. Danke im voraus und Viele Grüße Anita
Hallo Anita. Das verstehe ich aber jetzt nicht, wieso du kein EZ-geld bekommst. Verdient Dein Mann denn im Jahr mehr als 30.000 Euro netto? Wirst du nach der geburt sofort wieder arbeiten gehen? Wenn nicht, und du diejenige bist,. die zu Hause bleibt, dann wird dein Gehalt NICHT mitangerechnet- Aber so wie ich das ersehe, dein Mann kommt nicht über 30.000 Euro netto im Jahr. Das heisst, dir steht das volle EZ Geld zu. Ich gehe davon aus, das du ET im nächsten Jahr hast, somit zählt das, was dein Mann im diesen jahr netto im Jahr verdient hat. Da nimmt dich aber einer auf den Arm Wenn du Fragen hast, kannst mich gerne anschreiben. lg Diana
Hallo Mein Mann verdient ca 1800 € und ich nix und wir bekamen im ersten Jahr ab dem 7.Monat 42 € und ab dem 13.M dann 91€! Jetzt sind wir am überlegen ob wir es uns für 1 Jahr auszahlen lassen,lassen uns beides ausrechnen. Lg Steffi und Co
Es geht nicht ums Nettogehalt sondern ums Bruttogehalt und wichtig ist die Steuererklärung.Mein Mann hätte auch angeblich zu hohe Werbungskosten. Und unser erster Sohn ist im April 2003 geboren und wir brauchten von da an eine Verdienstbescheinigung also für 2003! Lg Steffi & Co
Hallo Caddia, Ich habe in der Beratung auch schon so blöde geguckt. Laut Beraterin wird dafür mein Geld und das Geld von meinem Mann angerechnet. Und das ganze dann für das Jahr vor der geburt. Und damit sind wir weit über der Höchstgrenze. Gruß Anita
Hallo, Hier ist die Adresse von einem Erziehungsgeldrechner: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html ist zwar für Bayern aber berechnet das Bundeserziehunggeld und das ist immer gleich. Und Dein Gehalt wird nicht mitberechnet wenn Du zu Hause bleibst. Man muß zwar das Gehalt vom Vorjahr angeben, aber nur das von dem der weiter arbeitet. Und wenn man in dem Jahr in dem man das Erziehungsgeld erhält definitiv deutlich weniger verdient kann man auch das anrechnen lassen. Steffi
Ich will euch das Gegenteil beweisen, das ihr falsch informiwert seid. Es geht um netto nicht um Brutto. Das wäre ja noch schöner. Da darf der Arbeiter ja nie mehr verdienen als 1000 Euro netto im monat. Also lest es selbst : Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld für die ersten 6 Lebensmonate für ein Kind Für die ersten 6 Lebensmonate des Kindes beträgt die NETTOEINKOMMENSGRENZE für Ehepaare mit einem Kind, die nicht dauernd getrennt leben, € 30.000 für das Jahreseinkommen. Sie gilt auch für Eltern, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, und auch für einen Elternteil und dessen Lebenspartner. Für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze € 23.000 für das Jahreseinkommen Wenn ein Arbeitnehmer nach der Geburt seines Kindes eine Elternzeit nimmt und er keiner Teilzeitbeschäftigung nachgeht, bleiben seine Einkünfte aus der vorherigen Erwerbstätigkeit UNBERÜCKSICHTIGT!!!!!! Immer noch Fragen??
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