Mitglied inaktiv
Hey Ihr lieben! Hab grad bissl in der Broschüre "erziehungsgeld" gestöbert. Dazu gab es ein Beiblatt auf dem steht: - Zur Berechnung des Erziehungsgeldes wird für den Erstantrag das Einkommen aus dem *Jahr vor der Geburt* herangezogen, für den Zweitantrag das Einkommen aus dem Jahr der Geburt.- aber in dem Heft steht folgendes -Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im 1. bis 12 . Lebensmonat des Kindes ist das vorraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr.- Fein Danke, welch übereinstimmende Aussagen was stimmt davon nun? was wird angerechnet? 2003 oder 2004? kann mir da jemand helfen? Was bekommt man eigentlich ab dem 24. Lebensmonat? Wo muß man das den beantragen? Danke für die Hilfe Kerstin
Also ich steig da auch noch nicht so durch. Aber was ich dir auf jeden Fall sagen kann,ist daß nach dem 24 Monat kein Erziehungsgeld mehr gezahlt wird.In ganz wenigen Bundesländern ist das nicht so unten in Bayern glaub ich,bin mir aber nicht sicher! LG Mandy
Also, wenn du Erziehungsgeld beantragst, mußt du den Steuerbescheid aus dem vorherigen Jahr (also von 2003) beilegen. Solltest du keinen haben, mußt du genaue Angaben über deine bzw. eure Einkünfte machen. Da ich aber seit der Geburt unserer Tochter nicht mehr arbeite, wird mein Gehalt (welches ich ja 2003 noch hatte, das aber dieses Jahr ab April dann wegfällt) nicht mit berechnet. Ansonsten hätten wir nämlich keinen Anspruch auf Erziehungsgeld - wegen der Einkommensgrenzen. Die wollen lediglich das Einkommen aus dem letzten Jahr wissen, da sie da ein GEsamtjahreseinkommen zu Grunde legen können, was ja von diesem Jahr noch nicht geht und was für die Höhe des Erziehungsgeldes (siehe Einkommensgrenzen) wichtig ist. Du kannst dann auf dem Antrag angeben, ob du oder dein Partner nach der Geburt nicht mehr arbeitet und sie berechnen das fehlende Gehalt auch nicht mit. Ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt und konnte dir weiterhelfen Lieben Gruß barbara
Hallo, also für die Erziehungsgeld berechnung ist ausschlaggebend das Jahr in dem das Kind geboren wird (für den erstantrag 1-12. Lebensmonat) und dann das Kalenderjahr ( zweitantrag 13.-24. Lebensmonat) Und manche Bundesländer gewähren von 25.-30. Lebensmonat Landeserziehungsgeld...da ran zu kommen ist aber sehr schwer weil da die Einkommensgrenzen ein glatter Witz sind...das bekommt kaum jemand...wir habens auch nicht gewährt bekommen (Thüringen) lg Käferchen
Hallo, wir sind einfach zum entsprechenden Amt gelatscht (die haben ein hier ein Extra-Büro dafür im Sozialamt) und haben gefragt wie das so ist. Er wollte das Gehalt meines Mannes für 2003 (netto und Werbungskosten abgezogen) wissen. Liegt es trotz der Abzüge über 30 000 gibt es nix mehr. Das Gehalt meines Mannes ist knapp drüber *schnüff*. Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen. Gruß Heike
Hallo, schau mal auf der Internetseite des1 Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort kannst Du eine sogenanntes Einlegeblatt downloaden, welches alle Änderungen seit 1.1.04 beinhaltet (wann welches Einkommen berücksichtigt wird, welche Einkommensgrenzen gelten, usw.) LG Claudia