Mitglied inaktiv
Hallo , möchte ein Jahr Erziehungsurlaub nehmen. Nun überlege ich, nicht doch lieber Zwei Jahre zu nehmen, wenn ich doch Teilzeit in meinem Beruf arbeiten kann. Aber fällt das Erz.Geld dann flach??? Oder gibt es eine Grenze???
Das Erziehungsgeld ist ja EInkommensbahängig. Du kannst aber im Erziehungsgeldbezug max. 30 Std/Woche arbeiten gehen. Wenn Du unter der Einkommensgrenze liegst, bekommst Du trotzdem weiterhin das Erziehungsgeld oder evtl. das gekürzte wenn Du über der Einkommensgrenze liegst. Jedenfalls kasnnt Du 30 Std/Woche arbeiten gehen. Habe ich damals (2001) auch gemacht. LG Tamara
Du darfst bis zu 30 Stunden und einem Verdienst von 400 € arbeiten. Alles war über die 400 € geht wird sonst zusammen mit dem Geld Deines Mannes als Grundlage zur Berechnung genommen, da kann es sein, dass Du leer ausgehst. Aber bis 400 € interessiert sich keiner dafür.... Patzi
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