Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben, war am Freitag beim Arbeitsamt und die Tante sagte man kann sobald das Baby da ist auch einen formlosen Antrag auf Erstausstattung stellen.Das ist neu seit 05 und daher reicht erstmal auch ein formloser Antrag,muß sich wohl erstmal alles einpegeln. Das man evt.auch Gelder vom DRK bekommen hat wollen die wohl garnicht wissen. Hoffe ihr konntet den Tip brauchen?! LG und alles Gute Diana
also ich hab gestern die ganzen wege hinter mich gebracht.. war erst beim drk. da man dort keinen Rechtsanspruch auf förderung bekommt, muss man zunächst beim arbeitsamt abklären, ob man dort anspruch auf geld hat.. hat man dieses, so verringert sich der betrag bei der stiftung (drk) - hat man dort keinen anspruch - so übernimmt die stiftung die alleinige gelderfrage. soweit ich weiss, hab ich aber einen seeeehr dicken antrag zum ausfüllen bekommen, nix mit mal eben formlos oder so .. viel zum ausfüllen und bitte noch alles vor der geburt abgeben. das wären jetzt beim arbeitsamt wieder zwei versch. dinge.. seh ich das richtig? penny, jetzt völlig verwirrt
Wollte Dich nicht verwirren.Die Tante bei meinem A.Amt meinte da es neu ist mit der Erstausstattung und die wohl selber noch nicht wissen wie das alles laufen soll,reicht erstmal ein formloser Antrag.Es müßte dann aber evt irgendwann nochmal ein richtiger Antrag ausgefüllt werden.Vielleicht weiß die Tante bei Dir ja schon mehr???Ist das denn ein richtiger Antrag auf Erstausstattung den du bekommen hast?Sie sagte auch das man es erst nach Geburt abgeben soll da man einen Kopie der Geburtsurkunde mit geben muß. LG Diana
Hallo! Muß ich da arbeitslos sein, oder Sozialhilfeempfängerin, o.ä.? Liebe Grüße Anja
also das ist ein Antrag für arbeitslosengeld 2, obwohl ich noch nie was mit dem arbeitsamt zu tun hatte. und den muss ich ausfüllen, durchrechnen lassen, ob wir anspruch auf geld haben.. wenn nein, dann gehts erst über die stiftung weiter. ohne diesen pos. oder nega. bescheid macht die stiftung wohl erstmal nix. daher wundert es mich, sie hätte mich ja gestern drüber aufklären können beim arbeitsamt. weil so kann man, wie du es sagt, ja sogar 2mal absahnen *lach* aber mit dem, was ich hier mache, wird geregelt, dass nur eine stelle was gibt. mir wäre auch lieber, die stiftung würde den antrag gleich bearbeiten ohne hickhack. im anschluss daran kann man dann ja immernoch beim arbeitsamt das machen, was du sagtest, wenn die das nicht vom drk interessiert.. lg penny
Ja ich weiß nicht ob das klappt mit dem zweimal absahnen.Aber müßte ja denn habe der Frau vom Amt gesagt das ich auch schon vom DRK Geld bekommen habe und sie sagt das das egal ist da sie nichts mit einander zu tun haben.Denn das Geld vom DRK bekommst vor der Geburt und vom Amt ja erst nach der Geburt. Ich habe als ich das Geld vom DRK bekam ca 400€ Arbeitslosenhilfe und 160€ Wohngeld bekommen und eine Erstausstattung von 700€ vom DRK.
Hallo also bei uns bekommt man das geld auch nur von einer stelle.man muß es bei AA beantragen und zwar vor der geburt.Je nach anspruch gibt es höchstens 500 euro. Mfg Anja
ist die Voraussetzung daß man was bekommt daß man arbeitslos ist oder wie ist das?Würd mich nur mal so interessieren oder können das noch Berufstätige, die dann in Elternzeit gehen nach der Geburt und somit dann ja auch kein Einkommen mehr haben auch beantragen?
Hallo bei uns bekommt man das nur wenn man anspruch auf ALG 2 hat und auch nur vor der geburt. Mfg Anja
Bist sicher das man das Geld vor der Geburt beim Arbeitsamt beantragen muß?Die bei mir meinte nach der Geburt und man muß eine Kopie der Geburtsurkunde bei legen.Bin nun verwirrt. LG Diana
Hallo also bei uns beantragt man das vor der geburt und reicht dann die geburtsurkunde ein wenn das kind da ist.Ich brauche doch die sachen wie babybett und so schon gleich wenn das kind da ist und nicht erst später wenn ich irgendwann mal geld vom amt bekomme. Du kannst ja mal bei www.tacheles-sozialhilfe.de und da auf forum gucken.Die haben davon etwas mehr ahnung.Stellst einfach da mal die frage ob vor oder nach der geburt. Du kannst aber auch mal bei www.arbeitsagentur.de gucken.Da auf der rechten seite steht eine Tel.Nr einer Infoline.Wenn du da anrufst sagen die dir auch wann dus beantragen kannst. Hoffe ich konnte ein wenig helfen Gruß Anja
Habe bei der Hotline angerufen und der Typ meinte es ist egal wann man es beantragt da man es eh erst bewilligt bekommt wenn das Baby da ist.Anträge dafür gibt es wohl auch noch nicht.Also man muß es formlos machen. Danke für Deine Infos Diana
Ein toller Tipp ist auch pro familia! Die unterstützen eigentlich jeden, der ein Kind bekommt und nicht besonders viel Geld hat.Wer hat das schon? Meine Freundin hat von dort 600EUR bekommen, obwohl ihr Mann arbeitet und auch nicht schlecht verdient. Es ist allerdings bei ihr auch schon das 4. Kind. Mal sehen, was bei uns rauskommt! Was beim Arbeitsamt auch neu ist, ist der sogenannte Kinderzuschuss den es zusätzlich zum Kindergeld gibt. DenAntrag dafür kann man sich aus dem Internet downloaden. Dort muss man neben seinem Einkommen die Kinder angeben, für die man schon Kindergeld bekommt und auch ob man schwanger ist. Dann steht einem nämlich ein bisschen mehr zu als anderen. Das mit dem Kinder zuschuss habe ich nur durch Zufall im Internet entdeckt, gibts aber tatsächlich, nur von alleine sagt einem das Arbetisamt sowas ja nicht. Ach ja, alle die Arbetislosengeld II bekommen, kriegen diesen Zuschuss nicht!!! Da wird der Antrag von vornherein abgelehnt.
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