Mitglied inaktiv
Während des 2-jährigen Erziehungsurlaubs mit meinem ersten Kind bin ich ja wieder schwanger geworden. Dieser Erziehungsurlaub endet eigentlich Mitte September.(Baby kommt im November) Mündlich hab ich bereits mit meiner Chefin vereinbart, dass ich das mir noch zustehende 3.Erziehungsjahr nun auch noch nehme. Nun würde ich gerne wissen, ob es nötig ist, eine neue Bescheinigung über die Inanspruchnahme des 3.Jahres von meinem AG ausfüllen bzw unterschreiben zu lassen oder ob es nicht notwendig ist. LG
bei mir war es so: mit dem 2. kind 2 jahre elternzeit bis 31.08.07, erneut schwanger und et am 20.09.07 die bescheinigung die du 7 wo vor et vom arzt kriegst ist ja für die kk (wg mutterschaftsgeld) und evtl. ne kopie für den ag, wg. mutmassl. et eziehungsurlaub stehen dir erneut 3 jahre zu! ich hab es jetzt so gemacht: 24 monate elternzeit beim ag beantragt, schriftlich, (mit hinweis an die kk), aber nach 12 monaten wiedereinstig auf 400,- eurobasis. dann bin ich praktisch auch 1 jahr komplett zu hause und im 2. jahr nur geringbeschäftigt. eine bescheinigung über die inanspruchnahme der elternzeit vom ag hatte ich bei keinem kind. läuft doch alles über die rentenkasse und die kk. bei 2 kindern stehen dir gesetzlich 6 jahre elternzeit zu! lg suwi
Also ich bin jetzt auch wieder schwanger und befinde mich noch in Elternzeit. Ich habe mir jedesmal (erst für 24 Monate und dann noch für das letzte Jahr) von meinem Arbeitgeber was unterschreiben lassen. Habe einfach nur eine Bestätigung selbst geschrieben, die er dann unterschrieben hat. Ansonsten kann dein Arbeitgeber nämlich irgendwann behaupten, dass du es mit ihm nicht abgesprochen hast wie lange du Elternzeit nimmst, dann hast du nämlich ein Problem, weil du ihn ja innerhalb einer Frist davon in Kenntnis setzen musst. (Sorry, dass es vielleicht so obergescheit klingt, aber ich habe beim Rechtsanwalt gearbeitet, da hat man gelernt sich abzusichern). LG