Elternforum Schwanger - wer noch?

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Hallo an alle!!! Also so langsam geht die Schwangerschaft dem Ende zu und ich hab mich noch gar nicht mit dem ganzen Schriftkram beschäftigt und ehrlich gesagt hab ich auch keine Ahnung, was ich da alles machen muss und wo ich mich da hinwenden muss. Alles was ich bereits habe ist ein Vordruck für die Anmeldung des Babys bei der Krankenkasse. Ansonsten bin ich sozusagen ahnungslos. Wer weiß mehr als ich und kann mir helfen? Danke und liebe Grüße Sanny und Krümelchen


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Hallo Sanny, mit den Anmeldungen meinst Du bestimmt, das Anmelden beim Arbeitsamt für das Kindergeld, für´s Erziehungsgeld und für´s Einwohnermeldeamt?. Die Anmeldeschein für die Krankenkasse hast Du ja schon bekommen. Kannst Dir aber damit Zeit lassen. Zumindest bis nach der Geburt, da jedes Amt eine Bescheinigung über die Geburt haben möchte. Frag mal bei Deinem Krankenhaus nach, ob da eine Dame oder ein Herr vom Rathaus kommt und dort vor Ort die Anmeldung des Kindes aufnimmt. Dann ersparrst Du dir schon mal einen weg zum Rathaus, sonst müßtest Du 2mal hingehen. Da die fertigstellung der Papiere so ca. 10 Tage dauert. Ich hatte glück, bei meinen beiden Geburten ist immer eine Frau vom Rathaus gekommen und hat schon mal alles aufgenommen (Namen des Kindes, Geburtsdatum und Namen und Anschrift der Eltern). Deswegen auch das Stammbuch mitnehemen. Solltest Du nicht verheiratet sein, brauchst Du von Euch beiden (Dir und Deinen Partner) die Geburtsurkunden. Solltest Du noch andere Fragen haben, kannst mich ja einfach anschreiben. Viele Grüße Mami zum 3ten mal


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Danke Mami zum 3ten Mal! Ein paar Fragen hab ich aber doch noch... Den Antrag für das Kindergeld bekomm ich doch vom Arbeitsamt, oder? Wo bekomm ich den Antrag für´s Erziehungsgeld? Und wie ist das mit der Höhe des Kindergeldes? Da gibt es doch zwei Stufen und irgendwas muss man da doch entscheiden?! Steht uns das Geld auch zu wenn ich arbeiten gehe bzw. Arbeitslosengeld in Anspruch nehme - oder nur wenn ich zu Hause bleibe? Und zur Anmeldung...ich bin getrennt lebend und das Baby ist von meinem Freund, muss ich da auch die Heiratsurkunde mitbringen? Warum ist das nur alles so kompliziert? Danke und liebe Grüße Sanny


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Hallo, den Antrag für´s Kindergeld bekommt man beim Arbeitsamt oder beim Arbeitgeber (im öffentlichen Dienst zahlt der das Geld direkt aus). Kann aber auch erst nach der Geburt beantragt werden. Kindergeld gibt es glaub ich keine 2 Stufen das war doch bei Erziehungsgeld (???) Den Antrag fürs Erziehungsgeld hab ich bei meiner Krankenkasse bekommen, da wird dann auch alles genau erklärt von Einkommensgrenzen bis zu den 2 Stufen. Für die Anmeldung beim Standesamt - wenn Du noch verheiraet bist zählt erst einmal der Ehemann als Vater und das Kind als ehelich (in der Ehe geboren). Wenn Du das nicht willst solltest du mal einen Termin beim Jugendamt ausmachen, da kann dann der Ehemann sozusagen die Aberkennung der Vaterschaft ausmachen und Dein Freund die Anerkennung, gleichzeitig könnt ihr Euch auch wegen dem Sorgerecht erkundigen, bzw. festlegen. Das kann soweit ich weiß auch schon vor der Geburt erfolgen solange sich alle einig sind. Frag mal im Alleinerziehendforum nach die kennen sich da besser aus. Alles Gute Steffi


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Hallo! Beim Erziehungsgeld mußt Du Dich entscheiden wie lang Du zu Hause bleiben möchtest.Kommt auch aufs Bundesland an. Und Du mußt angeben ob Du vor hast arbeiten zu gehen in der Zeit.Und ja nach dem wie viel Du dann verdienst wird es entweder gekürzt oder gestrichen.Den Antrag bekommst Du auch beim Rathaus oder kannst Ihn Dir runterladen wenn es euer Rathaus anbietet. Den Kindergeldantrag kannst Du auch im Internet unter arbeitsamt.de Runterladen mußt Du aber gründlich suchen nach dem Antrag. Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen. Achso Arbeitslosengeld wird beim Erziehungsgeld auch angerechnet. Gruß Isa & CO


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Hallo Sanny, also, den Antrag für das Kindergeld bekommst Du wirklich beim Arbeitsamt. Die höhe des Kindergeldes ist 150Euro. Erziehungsgeld Antrag bekommst Du bei Euren zuständigen Versorgungsamt. Die höhe des geldes kann Ich Dir nicht 100%tig sagen, da Ich nicht weiß, ob die das Geld Deines Freundes anrechnen. Lebt Ihr zusammen???? Wenn ja, würde es mit angerechnet werden. Ansonsten richtet es sich nach Deinen Arbeitslosengeld. Die dauer des Geldes, richtet sich auch nach Deinen Antrag, da Du die möglichkeit hast Ihn für 12 Monate zu stellen oder für 24 Monate (ab den 25ten Lebensmonat bekommst Du ja Landeserziehungsgeld). Deswegen auch die verschieden Beträge. ZB: Wir haben damlas bei Unseren zweiten einen Antarag gestellt für 24 Mon. und haben monatlich 308Euro Erziehungsgeld bekommen (Antrag wird aber alle 12Mon. neu gestellt). Landeserzeihungsgeld bekommen wir momentan 256Euro. Da würde Ich mir aber einen Termin beim Versorgungsamt geben lassen, den die Füllen gerne mit Dir zusammen den Antrag aus. Du mußt nur sämtliche Bestätigungen mitbringen (Geburtsurkunge vom Kind, Arbeitlosen bescheinigung und Besceinigung über die höhe des Arbeitslosen Geldes, und natürlich vorsichtshalber die Gehaltsbescheinigung deines Partners- falls Ihr zusammen lebt). sollte Ich doch was vergessen haben, die sagen Dir das auch nochmal, was Du mitbringen sollst. Würde da einfach gelich am Telefon damach fragen, was Du alles mitbringen mußt. Hatte Ich beim ersten Kind auch so gemacht. Und siehe da, mein Antrag wurde binen 2 Wochen bearbeitet und mir geantwortet was Ich an Erziehungsgeld bekomme. Solltest Du noch fragen haben, frag einfach nach. Helfe Dir gerne wenn Ich kann. Viele Grüße Mami zum 3ten mal


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hi, hab da mal ne Frage. Mir wurde gesagt das man während des Mutterschutzes kein Arbeitslosen geld bekommt. (sagte das Arbeitsamt) Mann bekommt also nur 150 e Kindergeld und das Erziehungsgeld. Oder lieg ich da total falsch??? nici


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hi, was meinst du genau damit Arbeitslosengeld wird beim Erziehungsgeld anerechnet???? Grüße nici


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Ja, das stimmt genau. Wäre das selbe, wenn Du in einem Arbeitsverhältniss stehen würdest, da bekommst Du nach den 8 Wochen nach der Geburt auch nichts mehr. Dafür kannst du aber nebenbei auf 400Euro Arbeiten gehen. Ohne das Dir das Erziehungsgeld gestrichen wird. Du mußt es nur vom ersten Tag Deiner beschäftigung angeben, denn wenn Du es verschweigst, können die dich sperren. Ich Arbeite auch auf 400 Euro nebenbei und bekomme das volle Landeserziehungsgeld (vorher Erziehungsgeld) habe es aber auch von Anfang an angegeben. Da sind die etwas penibel, wenn man etwas verschweigt. (Ist aber verständlich) Hoffe Dir geholfen zu haben. Viele Grüße Mami zum 3ten mal


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danke schön


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Das Arbeitslosengeld wird wir normales Gehalt angerechnet. Aber Arbeitslosenhilfe glaube ich nicht. Gruß Isa