Natalia_mini
Hallo jetzt kommt erstmal ein langer text
Ich bin gerade in Elternzeit mit meinem ersten kind (jetzt 1 1/2 Jahre alt) und bin schwanger in der 5 ssw. Mein ET ist der 21.12.16
Ich habe damals meine elternzeit beim AG nur mündlich angegeben und zwar voraussichtlich 2 Jahre.
Das heißt am 19.10.16 sind die 2 Jahre rum.
Wie gehe ich jetzt am besten vor zwecks Verlängerung der EZ?? Möchte Elternzeit verlängern damit ich direkt in den Mutterschutz gehen kann und dann nach Geburt wieder in elternzeit. Bekomme ich dann MutterschutzGeld??
So sorry für den Text. Hoffe ihr konntet mir folgen und bin für jede Antwort dankbar! ![]()
Du fragst beim AG freundlich nach, ob er einer Verlängerung der EZ was entgegenzusetzen hat - wird er vermutlich nicht, denn für die paar Wochen will er dich bestimmt nicht in der Firma haben ;) Dann SCHRIFTLICH die EZ verlängern z.B. um das 3. Jahr und den Eingang bestätigen lassen. (Mündlich ist bei sowas immer schlecht...) Dann beendest Du diese verlängerte EZ zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes von Kind2. So bekommst Du volles Mutterschutzgeld. EG für Kind2 wird nur der Mindestsatz werden, wenn Du nach dem 1. Geburtstag nicht gearbeitet hast. Ich persönlich würde das so machen, auch wenn es unnötiger Papierkram erscheint: "SgDuH, hiermit bitte ich um die Verlängerung meiner derzeit laufenden EZ um ein weiteres Jahr bis zum 19.10.2017." Um Mutterschutzgeld zu erhalten, musst Du diese verlängerte EZ wieder kündigen ;) (ja, klingt total doof). "SgDuH, hiermit beende ich meine laufende Elternzeit gemäß §16 Absatz 3 zum ... zur Inanspruchnahme meiner Mutterschutzzeit (vorr. ET...). Die verbleibende Elternzeit meines ersten Kindes behalte ich mir vor zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen." Und dann noch Elternzeitantrag für Kind 2 nicht vergessen, sonst musst Du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten ;) Du kannst die EZ auch nur um 1 Monat oder wie viel auch immer Du brauchst verlängern und dann vorzeitig beenden, ist im Endeffekt aber wurscht, denn wenn du die verbleibende EZ von Kind 1 wäre sobald Du nochmal verlängerst so oder so die dritte Meldung und eh nach dem 3. Geburtstag, also muss der AG dann zustimmen. Soweit ich weiß kann man nach dem 1. Geburtstag auch EZ nehmen ohne ganze Lebensmonate nehmen zu müssen, d.h. Du könntest theoretisch auch einfach genau bis zum Tag vor dem Mutterschutz verlängern. Dann sollte der aber definitiv feststehen wenn Du das meldest. LG Lilly
Danke schon mal
Kann oder darf der AG die Verlängerung ablehnen? Wenn ja hab ich ein Problem weil ich eine Vollzeitstelle hatte und diese ja dann wieder so annehmen muss, oder?? Das mit dem Elterngeld ist klar, leider&
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Da die erste EZ nur mündlich war, könnte er sich auf den Standpunkt stellen, dass du dir das letzte Jahr nicht vorbehalten hattest. Bei einer Ablehnung muss er aber das auch gut begründen können und in dem Fall macht es wirtschaftlich für ihn wenig Sinn, denke ich. Hast du mal geschaut, wann dein Mutterschutz losgehen würde? ET war doch Dezember, oder? Dann müsste Mutterschutz im November anfangen? Wir reden effektiv also über was? Zwei, drei Wochen? Ich würde mit dem AG reden und mich einfach mal auf den Standpunkt stellen, dass ich EZ will und das für alle das Beste ist. Wahrscheinlich ist der froh, wenn du nicht kommst ;) Hast du ansonsten vielleicht noch Resturlaub von vor der EZ? Für Nov und Dez hast du Urlaubsanspruch (wenn Mutterschutz im November anfängt). Ggf. Mal nachrechnen ob der Urlaub reicht um die Zeit zu überbrücken. Hätte den Vorteil, dass du noch etwas Geld rausholst für die Zeit. LG Lilly