Elternforum Schwanger - wer noch?

Elternzeit und schwanger

Elternzeit und schwanger

Italygirl89

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Hallo Leute, gibt es hier jemand der in Elternzeit wieder Schwanger Geworden ist ? ich habe im August 2021mein Sohn geboren und habe beim Arbeitgeber 3 Jahre beantragt , nun bin ich wieder schwanger in der 12 SSW wann Sollte ich es mitteilen? dann kann man es abbrechen und Mutterschutz beantragen oder ? Oder sollte ich es erstmal der Krankenkasse mitteilen und die machen dann alles?


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

wenn du im mutterschutz so bezahlt werden möchtest wie vorher, dann kannst du die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. dann lebt dein vertrag von davor wieder auf. früher beenden geht nicht. nur so wie oben geschrieben. das musst du aktiv machen. das macht weder jemand anders für dich, noch läuft es automatisch.


Aixoni

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Ich bin nach 7 Monaten wieder schwanger geworden. Du kannst die Elternzeit problemlos zum Beginn des Mutterschutzes unterbrechen, dafür reicht eine schriftliche Nachricht an deinen Arbeitgeber. Dadurch erhältst Du wieder die vollen Muttterschutzleistungen. Dein Arbeitgeber kann in diesem Fall der verfrühten Beendigung der Elternzeit übrigens nicht widersprechen. Ansonsten ist es aber egal, wann Du Deine Schwangerschaft bei der Arbeit bekannt gibst - ich habe damals glaube ich so in der 15 SSW mit meinem Chef telefoniert. Der Krankenkasse musst Du es nicht vorab mitteilen, die bekommen einfach wieder diesen Zettel vom Frauenarzt mit dem ET und Mutterschutz Beginn um die 30 SSW herum. Noch ein Tipp zum Elterngeld: Beziehst du Basiselterngeld? Falls ja, versuche noch schnell die letzten 1-2 Monate in Elterngeld Plus umzuwandeln! Am besten gleich Montag! Bis zu 14 Monate Elterngeldbezug können aus der neuen Berechnung ausgeklammert werden und 1-2 mehr in der Berechnung können sich ja durchaus schon sehr positiv auswirken. Jeder weitere Monat bzw jeder Monat ohne Elterngeld wird mit 0 gewertet. Alles Gute!


Italygirl89

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Antwort auf Beitrag von Aixoni

Danke für deine ausführliche Antwort, hab es jetzt verstanden also läuft es so wie bei meiner ersten SSW ab mit der Krankenkasse bekomme dann von Arzt den Zettel obwohl ich nicht mehr arbeite ? Oder soll ich es selber den Arzt erwähnen? Ja ich habe Eltern Geld plus gemacht das ist ja das auf 2 Jahre Anstatt 700 Euro bekomme ich für 2 Jahre 330 Euro meinst du das ?


Italygirl89

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Muss man den Arbeitgeber es schriftlich mitteilen oder reicht erstmal eine Email denke begeistert werden die nicht sein aber denke die Krankenkasse schickt es dann dene das ich schwanger bin oder ?


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Sag Deinem FA, dass Du die Bescheinigung brauchst und die gibst Du dem Arbeitgeber. Das passiert alles nicht automatisch


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Die kk darf das doch nicht melden. Du musst aktiv mit Attest die laufende Elternzeit auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden. Nur du. Automatisch passiert das nicht


Aixoni

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Jain - du bekommst die selben Zettel wie bei deiner ersten Schwangerschaft, unabhängig davon ob du aktuell in Elternzeit bist oder nicht. Angestellt bist du ja trotzdem. Ggf würde ich aber um die 30ste Woche herum nochmal daran erinnern - bei mir hatte die Praxis das vergessen Wegen dem Elterngeld Plus würde ich trotzdem nochmal bei der Elterngeldstelle anrufen. Ich bin ehrlich gesagt nicht sicher, ob du für 2 Kinder zeitgleich Elterngeld beziehen kannst bzw Elterngeld zeitgleich mit Mutterschutzgeld und es wäre ja blöd, wenn sich das etwas aufhebt o.ä. Ich glaube es zwar eigentlich nicht, aber sicher ist sicher!


Aixoni

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Eine Mail ist ja schriftlich wenn du gleich das mit der Beendigung der Elternzeit zum Mutterschutz reinschreiben, würde ich auch gleich die Personalabteilung in Kopie setzen - das sind ja die, die es am Ende wissen müssen wegen der Abrechnung. Du kannst ja etwas in der Art: "Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie diese Information auch noch in aus gedruckter und unterschriebene Form benötigen." o.ä. Dann würden sie es dir ja sagen, wenn ihnen die Mail nicht ausreicht. Wir schon beantwortet darf die Krankenkasse diese Info nicht weiterleiten, allerdings fragen sie irgendwann wegen der Berechnung des Mutterschutzgeldes an und spätestens dann fragt sich der AG natürlich welches Mutterschutzgeldes, wenn er von nichts weiß...


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Aixoni

zwischen der normalen bescheinigung, dass überhaupt eine schwangerschaft vorliegt, die ist für den AG (und wird neu ausgestellt falls sich der ET ändert, aber alles vor der 30. woche) und der ab der 32. woche glaub, die vom Arzt für die KK ausgestellt werden muss um das mutterschaftsgeld beantragen zu können. auch das muss man AKTIV machen. es läuft nichts von alleine. weder die vorzeitige Beendigung zu beginn des Mutterschutzes noch das Mutterschaftsgeld.


Lulubu

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Hol dir am besten eine Bescheinigung über die Schwangerschaft für deinen Arbeitgeber, wenn du von der Schwangerschaft berichtest. Die wird dir dann auch von diesem erstattet. Ich habe es dieses Mal sogar erst in ssw 30 mitgeteilt, war bei mir kein Problem. Elternzeit musste ich sogar um 11 Tage verlängern, dass ich vor Beginn des neuen Mutterschutz nich arbeiten gehen muss


Italygirl89

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Antwort auf Beitrag von Lulubu

Also ist es kein Problem Elterngeld für mein ersten Sohn und gleichzeitig Mutterschaftsgeld zu Beantragen? Aber kann ja trotzdem es mal abklären


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

das geht nicht gleichzeitig! du musst das eg vorher fertig haben bevor das mutterschaftsgeld kommt. wird sonst als verdienst angerechnet. du erhältst aber zusätzlich zu EG den geschwisterbonuns bis kind 1 drei jahre alt ist.


Präriemaus

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Ruf bei der Elterngeldstelle an und lass die restlichen Plus Monate in Basis umwandeln, so dass du die letzte Zahlung spätestens im Monat VOR dem Mutterschaftsgeld erhältst. Sonst werden die Zahlungen gegengerechnet und du bekommst weniger Geld.


Italygirl89

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Also endbindungstermin ist am 8 Januar 2023 und Elternzeit bin ich bis 1.08.2024 normal und Elterngeld bekomme ich bis Juni 2023 danach nichts mehr


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von Italygirl89

Dann laß dir das restliche EG im Dezember auf einen Schlag auszahlen.


Präriemaus

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Nein schon im Oktober, da Ende November bereits der Mutterschutz beginnt -> Mutterschaftsgeld!


Italygirl89

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Antwort auf Beitrag von Präriemaus

Wollte mich nochmal bei allein bedanken für die Tipps haben uns telefonisch das abgeklärt und so gemacht das alles dann passt wussten es nicht hat uns nie jemand gesagt deswegen danke nochmal an alle