Mitglied inaktiv
Hallo!
Ich komme aus dem September Forum und hab da mal ne Frage......
Ich habe jetzt schon so oft gelesen, das wenn ich mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lasse, ich im ersten Jahr nicht arbeiten darf, ohne das mir was abgezogen wird, aber im zweiten Jahr schon, obwohl ich da ja noch den Rest bekomme des Elterngeldes. Weil die Elternzeit mit einem Jahr schon vorbei ist, ich ja nur noch den Rest Monat für Monat bekomme....Hoffe Ihr versteht was ich meine
Jetzt sagr aber meine Schwägerin, das im Antrag steht, das man Änderungen sofort weiter geben muß. Ich habe dann gesagt, ja weil man ja nicht mehr als 30 Std. pro Woche arbeiten darf, aber nicht weil ich dann was abgezogen bekomme...kann mir da jemand helfen???
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