Mitglied inaktiv
Hallo! Vielleicht weiß ja jemand von euch Genaueres: Ich möchte 2 Jahre Elternzeit anmelden und nach meiner jetzigen Planung nch einem Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit mit max. 30 Std./Woche arbeiten. Meine Personalchefin sagt, dass es für mich am sinnvollsten wäre, dies auch verbindlich bei der Anmeldung der Elternzeit schriftlich beim AG einzureichen. Nun meine Frage: Es ist ja möglich, dass ich nach einem Jahr gar nicht wieder arbeiten kann/will aus den verschiedensten Gründen. Kann der AG trotzdem darauf bestehen, da ich diese Absicht ja schriftlich bekundet habe? Oder ist die Elternzeit da vorranig, denn die habe ich dann ja noch ein Jahr? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
So weit ich weiß, musst du nur den Erziehungsurlaub einreichen. Mehr würde ich auf keinen Fall machen. Denn wie du schon sagst, man weiß ja nie, was kommt. Finde diese Ausage von deiner Personalchefin ziemlich merkwürdig. Kann mir vorstellen, dass das gar nicht rechtens ist. Frag doch mal die Nicola Bader (RA) im Expertenforum von RUB. LG
Hi, danke für dein Feedback. Die Nicole Bader hab ich auch schon gefragt, nur leider scheint sie mit dem Beantworten nicht nach zu kommen...Deswegen hoffte ich, es kennt sich hier jemand damit aus, denn ich finde es auch etwas merkwürdig.
Hallo, das gleiche Problem habe ich auch. Bin Beamtin und habe mich beim LBV informiert. Es ist tatsächlich so, dass du dich für 2 Jahre komplett festlegen musst und nicht mehr daran rütteln kannst. Das scheint eine neuere Regelung zu sein. Ich habe geplant, nach einem halben Jahr wieder halbtags zu arbeiten. Nun habe ich auch große Angst, dass ich dann doch 1 Jahr zu Hause bleiben will. Das könnte ich dann nicht mehr ändern. Ich muss dann hin. Beknackte Regelung!!!!! Woher soll ich jetzt wissen, wie es mit Kind in einem halben Jahr ist? LG Alema
Hi, was ist das LBV? Musst du das denn auch schon schriftlich vorher 'bekunden'? Wo kann man das denn nachlesen?
Hab jetzt mal nachgeschaut und wieder eine Frage, wo man denn die Krankenkassenbeiträge erstattet bekommt? Bin auch Beamtin. Auszug LBV: Erhalte ich während der Elternzeit einen Zuschuss zu meinen Krankenkassenbeiträgen? Für die Zeit der Elternzeit werden Ihnen die Beiträge für die Krankenversicherung in Höhe von monatlich 31 € erstattet. Voraussetzung ist, dass Ihre Bezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung * nicht überschritten haben.