surprise2012
Noch eine Frage zur ElternZEIT: kann mein Mann bspw. im 3.Monat einen Monat Elternzeit nehmen und dann im 12.Monat noch einmal oder kann das der Arbeitgeber verweigern? Bzw. hat er dann noch Anspruch auf das ElternGELD?
Muss der Arbeitgeber denn den Antrag gewähren oder kann er auch sein Veto einlegen und meinem Mann vorschreiben, wann er die Elternzeit nimmt?
Danke für Eure Hilfe!!!
Hi! Schau mal hier, da steht glaub alles wichtige drin: http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php Ich habe mich mit dem Thema noch nicht komplett befasst, aber soweit ich weiß, kann dein Mann die Elternzeit nicht splitten, sondern nur am Stück nehmen. LG
Ganz ganz falsch! Elternzeit lässt sich sehr wohl splitten. Bitte auf solche Fragen nur dann posten, wenn man sich auskennt, sonst wird hier grosse Verwirrung gestiftet.
Kein Wunder, dass so viel Verwirrung herrscht, wenn selbst vermeintlich informative Seiten falsche Informationen liefern. Das ist echt zum Haare raufen! Elternzeit wird nämlicht nicht beantragt sondern lediglich angezeigt, da der AG nicht die Möglichkeit hat, abzulehnen.
Also mal von vorne: 1. ElternZEIT steht den Eltern jeweils 3 Jahre lang zu. Elternzeit wird beim Arbeitgeber lediglich angezeigt, d.h. nicht beantragt. Er kann nur dann was dagegen tun, wenn dringende betriebliche Gründe dagegegensprechen, was aber in den seltensten Fällen gegeben sein wird. Elternzeit kann man auch splitten, d.h. mal nimmt die Mutter Elternzeit dann der Vater, dann wieder die Mutter, oder beide Eltern gleichzeitig etc. Auf die Frage also: ja, es ist möglich, dass der Vater im 3. Lebensmonat und im 12. Lebensmonat Elternzeit nimmt. Dies muss er bei AG schriftlich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anzeigen. Der AG kann dies nicht ablehnen. Recht informativ ist die Seite: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html 2. ElternGELD bekommen die Eltern 14 Monate lang, wenn jeweils ein Elternteil mindestens 2 Monate ElternZEIT in Anspruch nimmt. D.h. der Vater kann 2, die Mutter 12 Monate Elterngeld beanspruchen, oder aber der Vater 12 und die Mutter 2 oder der Vater 7, die Mutter 7 etc. Elterngeld wird beim zuständigen Elterngeldstelle nach der Geburt - da Geburtsurkunde nötig ist - beantragt. Antwort auf die Frage: ja, der Vater würde sowohl für den 3. als auch den 12. Lebensmonat Elterngeld bekommen. Worauf man achten muss, ist dass Elterngeld nach Lebensmonaten gezahlt wird. Sprich wird das Kind am 06. eines Monats geboren, bekommt man Elterngeld vom 06. des Monats bis zum 05. des Folgemonates (mal 14). D.h. man sollte auch die Elternzeit auch entsprechend planen, damit hier keine Überscheidungen kommen. Ein Beispiel der Anzeige beim AG wäre: "Hiermit zeige ich an, dass ich vom xx bis xy in Elternzeit verbringen werde. Ich gebe an, dass ich mit mein meinem Kind xy, geboren am xxxx in einem Haushalt lebe. Ich bitte Sie, den Erhalt dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen". Wenn das Verhältnis zum AG nicht besonders gut ist, würde ich dem Brief entweder persönlich überreichen und den Erhalt direkt quittieren lassen, oder per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Geht, hat mein Mann gemacht. Wird auch wieder so beim dritten gemacht....
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