Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab mal eine Frage, muss man sich bereits schon vor der Geburt festlegen wie lange man in Erziehungsurlaub geht?? Ich hab mal gelesen, dass man das vorher schon dem AG mitteilen muss. ????!!!! Ehrlich gesagt weiß ich noch nicht sicher wie lange ich gehe. Kann sein dass ich nach 2 Jahren wieder arbeiten will oder auch die vollen 3 Jahre nutze. Ich denke dass werd ich dann erst sehen wie es ist und auch finanziell klappt. Und jetzt fällt mir glatt noch was ein: Ich hab irgendwas von "Erholungsurlaub" gelesen, aber habs nicht richtig verstanden. Heißt das es gibt extra bezahlte Urlaubstage auf die man Anspruch hat?? Weiß jemand von Euch genauer bescheid? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße
Der AG muss es bis spätestens 8 Wochen vor der Geburt wissen, Soweit ich weiß, kannst du dann aber zB erstmal 1 Jahr nehmen und evtl später noch auf 2 oder ingesammt 3 Jahre verlängern. Lg
Bei mir ist es so dass man 2 x verlängern kann! Denke eigentlich dass das überall so ist. Frag doch mal in deiner Personalabtl. nach! Lg maya
nicht vor der geburt, sondern vor antritt der elternzeit, also NACH der geburt. nimmt man nur ein jahr elternzeit, verliert man den anspruch auf die letzten 2 jahre. man kann dann nur noch verlängern, wenn der arbeitgeber zustimmt. tut er das nicht, hat man pech gehabt. lg two_kids
Vielen Dank für eure Antworten. Bin trotzdem noch ziemlich verwirrt weil die Meinungen anscheindend auseinandergehn... Der kann doch nicht die anderen 2 Jahre dann streichen??! Jedem stehen doch die 3 Jahre zu oder nicht?! Das ist doch gesetzlich geregelt. Also angenommen ich nehm gleich die vollen 3 Jahre, könnte ich dann trotzdem theoretisch schon früher zu arbeiten anfangen? Ich glaub so könnte es eher funktionieren oder? Leider kennt sich unsere Personaltante auch nicht aus, weil ich angeblich die erste Schwangere bin. :-(