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Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

Elternzeit endet 2 Monate vor neuem Mutterschutz, BV oder Arbeitsunfähigkeit

poldi1083

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Hallo, Ich bin mit Zwillingen in der 14 SSW schwanger. Nun habe ich vor 2Wochen meinem Chef davon erzählt bzw. ihn gefragt wie es weitergeht. Ich beende meine aktuelle Elternzeit von 3 Jahren am 1.6.16 und mein Mutterschutz beginnt am 4.8.16. Also ich müsste knapp 2 Monate arbeiten. Mein Chef wollte sich die Situation durch den Kopf gehen lassen und sich beim Steuerberater beraten lassen. Nun hat er mich für heute einbestellt und mir gesagt das er eigentlich ungern möchte das ich wieder arbeiten komme, ich solle mich doch dann bitte vom Gynäkologen ab dem 1.6.16 krankschreiben lassen, aber ich soll mir bloß kein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen. Warum sagt mein Chef sowas? Was hat er da für Nachteile. Für mich wäre das doch sicherlich besser. Wie sieht das mit dem Elterngeld und dem Mutterschaftsgeld aus? Ich habe ja dann nur die 2 Monate ein "Einkommen" und falls ich dann krankgeschrieben werde, bekomme ich ja für min. 2 Wochen nur das Krankengeld von der Krankenkasse. Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus und kann mir meine vielen Fragen beantworten. Lieben Gruß


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von poldi1083

Was spricht denn dagegen 2 Monate zu arbeiten? Dein Chef dürfte keinen Nachteil von einem BV haben, er bekommt das Geld von der Kasse erstattet.


Moggele81

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Antwort auf Beitrag von poldi1083

Ist eine Zwillingsschwangerschaft nicht automatisch eine Risikoschwangerschaft? Sprich: der Fa kann dann ein BV aussprechen, weil es ein RS ist, oder? Einen " auf krank machen" finde ich nicht so gut, wobei ich denke, dass bei Twins vielleicht das ein oder andere Leiden ( Rücken...)zum Ende hin haben wirst. Außerdem zahlt doch die Versicherung das Bv den Lohn ganz normal weiter. Verstehe deinen Chef nicht so ganz, warum er dir das rät.


Palimpalimpalim

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Antwort auf Beitrag von poldi1083

Grundsätzlich würde ich zum BV raten, dein Chef bekommt die Kosten von der Kasse ersetzt. Leider stellen die FÄ dieses BV ungern aus, da es sehr stark überwacht wird und eigentlich nur ausgestellt werden darf wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist. Krank machen wäre auch eine Option, allerdings ist das eher zum Nachteil deines Chefs, da er nur einen Teil von der Kasse erstattet bekommt und du ja zudem noch vermindertes Krankengeld bekommst. Informiere dich auf jeden Fall auch vorab bei deiner Kasse, es gibt da Besonderheiten wenn du aus dem Elterngeld direkt krank und Beschäftigungsverhältnis über gehst. Ggf hast du gleich ab dem ersten Tag Anspruch auf Krankengeld (habs jetzt nicht im Kopf unter welchen Bedingungen). Deswegen lieber BV wenn der FA mitspielt, du erhältst dann für die Zeit deinen vollen Lohn!!!


mf4

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Was arbeitest du denn? Wenn es möglich ist diesen Job schwanger zu machen dann verstehe ich nicht, dass dein Chef sagt er möchte das nicht.


emilie.d.

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Das BV müsste Dein AG aussprechen. BV gibt es, wenn der Arbeitsplatz es unmöglich macht, dort zu arbeiten. Das kann der Arzt ja nicht beurteilen. Dein Gyn könnte Dich krank schreiben, wobei meiner das sicher nicht machen würde, wenn dazu kein Anlass besteht. Wenn die Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft erfolgt, wirkt sich das nicht negativ auf das Elterngeld aus, BV ebenfalls nicht. Du bekämst allerdings weniger Geld ausbezqhlt bei Krankschreibung. Wenn es mir am 1.6. gut genug ginge zum Arbeiten, würde ich dem AG sagen, dass der Frauenarzt keine AU ausstellt und auf der Arbeit erscheinen. Dein AG kann Dich ja auch bei vollen Bezügen freistellen, wenn er für zwei Monate keine Arbeit für Dich hat.


Boadicea87

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

BV kann auch vom FA erteilt werden. Ist bei mir so bis zur 14. Woche, da ich extrem mit Übelkeit gekämpft habe. Unter diesen Umständen war ich nicht arbeitsfähig, unabhängig von der Art der Arbeit, sitze nämlich nur im Büro


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von Boadicea87

Da hattest Du Glück, normal machen das Frauenärzte nicht. Ich hatte auch Hyperemesis und war dementsprechend krankgeschrieben.


Missy27

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Kann zu der konkreten Situation nicht viel beitragen. Aber nach meiner Meinung muss dir dein AG ein BV ausstellen wenn er nicht möchte, dass du für die zwei Monate arbeiten kommst. Für mich klingt das so als arbeitest du in einem kleinen Betrieb und da kann es organisatorisch natürlich ein recht großer Aufwand für den Chef sein wenn er nach drei Monaten einen Arbeitsplatz für dich bereitstellen muss für zwei Monate. In einem kleinen Betrieb ist deine eigentliche Stelle ja wahrscheinlich belegt. Mir wurde in der ersten Schwangerschaft das BV von meiner FÄ ausgestellt wegen Blutungen in der Frühschwangerschaft und bei der aktuellen Schwangerschaft von meinem Chef weil er keinen geeigneten Arbeitsplatz für mich hatte.


poldi1083

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Antwort auf Beitrag von poldi1083

Danke schonmal für die vielen Antworten! Ihr habt mir schon weitergeholfen. Ich verstehe da meinen Chef auch überhaupt nicht. Ich werde erstmal mit meiner Gyn darüber sprechen was sie dazu meint. Es ist zwar jetzt noch bisschen Zeit bis dahin, aber drüber sprechen kann man ja schon. Bin gespannt was meine Gyn dazu sagt, vor allem weil sich mein Chef und meine Gyn persönlich kennen. Ich arbeite als Arzthelferin in einer Praxis mit 15 Angestellten. Mein Chef meinte das er mir das arbeiten nicht zumuten möchte. Es handelt sich um eine Praxis, wo es sehr sehr stressig her geht und wo viele Krankheiten aufeinander treffen. Und zudem konnte ich aufgrund starker Rückenschmerzen in meiner 1. SS zuletzt auch nicht mehr voll arbeiten. Dort habe ich Arbeitsunfähigkeit bekommen. Lg


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von poldi1083

Man muss grundsätzlich unterscheiden, was im Einzelfall ausstellt wird: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Bei einem allgemeinen Beschäftigungsverbot ist einer der Regeltatbestände des Mutterschutzgesetzes erfüllt, dieses spricht der Arbeitsgeber bzw. Betriebsarzt aus. Ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der Frauenarzt aus. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.  Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Liebe Grüsse, NB 


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von emilie.d.

Du bist ja mit Zwillingen schwanger, da käme dann ja doch ein individuelles BV in Betracht. Wäre für Dich dann doch besser, Du fällst dann nicht ins Krankengeld. Und Dein Chef kann es sich über die Umlage doch wiederholen. Falls Du möchtest, wäre es super, wenn Du hier postest, wie die Geschichte ausgeht.