Mitglied inaktiv
Will demnächst in meinem Betrieb meine Elternzeit für 2 Jahre einreichen. Ich muß mich ja nach dem neuem Gesetz auf 2 Jahre festlegen damit. Wenn mein Kind voraussichtlich am 25.07. geboren wird, muß ich dann die Elternzeit bis Ende Juli 2007 einreichen oder sogar bis Ende September 2007 ( wegen Mutterschutz acht Wochen nach der Entbindung)? ich wohne in Schleswig-Holstein, falls das überall anders sein sollte.
Hallo wenn dein Kind am 25.7. zu Welt kommen sollte endet dein Erziehungsurlaub am 24.7.2007, du müsstest praktisch am Tag des 2. geburtstages wieder arbeiten gehen. also auf deutsch der EZ endet einen Tag vor dem 2 Geburtstag bei 2 Jahren EZ. viele Grüüße und alles Gute Antje
Kann man nicht auch 3 Jahre elternzeit einreichen? Bin ich immer von ausgegangen! Oder hat sich da was geändert? Danke für eure Antwort und Gruss aus Köln.
Elterzeit die bezahlt wird sind 2 Jahre, insgesamt darf man aber 3 Jahre zu Hause bleiben. LG Doreen
Und ob die 2 Jahre wirklich bezahlt werden, richtet sich nach dem Gehalt des Mannes, richtig?
Elterngeld kann man ausrechnen auf der Internetseite:www.lvf.bayern.de oder unter www.bmfsfj.de habe ich heute auch gemacht ! Brauchte zwar relativ lange bis ich durch das Beamtendeutsch gestiegen bin aber hat dann doch geklappt ! Gruss Annelie
Hallo Ihr Lieben! Bin etwas verwirrt: Gibt es einen Unterschied zwischen Erziehungsgeld und Elterngeld? Und wenn nein, heisst das, dass wenn mein Freund/Lebenspartner mehr als diese festgelegten Saetze verdient, ich sowieso keinen Anspruch habe - egal, ob ich arbeite oder nicht? Lieber Gruss Caro
hallo, es gibt nur erziehungsgeld, manche nennen es wohl elterngeld. jup wenn du mit deinem freund zusammenwohnst und ihr somit eine lebensgemeinschaft habt, gilt was ER verdient hat im jahr vor der geburt. also 2005 geboren gilt gehalt 2004. bei den erziehungsgeldrechnern immer gut auszurechnen. aber beantragen würde ich es einfach mal, da die meisten zumindest für die ersten 6 monate das erziehungsgeld bekommen (da ist der satz höher) viele grüße tine
Wanda73, natürlich kann man bis zu 3 Jahre einreichen, aber für die Planung des Arbeitgebers mußt du dich jetzt vorerst auf 2 jahre festlegen, wie es in den nächsten 2 jahren aussieht. Ist seit 2005 neu. Du kannst dann immer noch ein weiteres jahr einreichen
elternzeit kannst du eh erst nach der geburt einreichen mit der bescheinigung der krankenkasse über den tatsächlichen mutterschutz bzw. das ende!!! solltest dir aber sconmal das formular besorgen! lg pitti
hi, ich komm auch aus sh, allerdings öffentlicher dienst. also ein formular gibt es nicht. und du mußt dich auch nicht sofort auf 2 jahre festlegen.ich z.b. bleibe erst mal 1,5 jahre zu hause und kann dann natürlich noch ein halbes jahr nachreichen. grundsätzlich gilt elternzeit 3 jahre, aber im öd kannst du unbezahlt zu hause bleiben bis dein kind 18 jahre alt ist. so lange hast du anrecht auf einen arbeitsplatz, nicht auf DEINEN, sondern auf irgendeinen platz. unter www. rechtliches.de findest du alle möglichen gesetze. gruß launi