sunvinca
Hallo an alle, ich bin gerade etwas verwirrt, was den Elternzeitantrag angeht. Unser Kind soll im Juli kommen. Ich möchte eigentlich ab August 23 in der Elternzeit in Teilzeit wieder anfangen zu arbeiten. Idealerweise 24h/w (wegen Partnerschaftsbonus) und dann ab Oktober oder November 30h/w. Soweit, so gut. Nur ist es leider so, dass ich ja noch nicht weiß, bei welcher Kita wir unterkommen. Und je nach Kita fängt die Eingewöhnung vor oder zum gewünschten Betreuungsbeginn oder auch erst nach den Sommerferien an. Ich möchte die Eingewöhnung übernehmen, d.h. 4 Wochen dafür einplanen. Wie schreibe ich das denn in den „Antrag“, wenn ich mich beim Abgeben schon auf zwei Jahre festlegen muss. Stichwort: Bindungszeitraum? Wer kann mir helfen?
Der Bindingszeitraum gilt nur für die Elternzeit, nicht dafür, wann du wie viel arbeiten willst. Das heißt, dass kannst du auch nächstes Jahr im Mai oder Juni noch schriftlich beantragen.
Dankeschön. Ich möchte aber schon im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wegen des Kündigungsschutz und Weiterbestehen meines Vollzeitvertrags. Also quasi 2 Jahre Elternzeit, wovon ich ab 2. Lebensjahr in Teilzeit arbeite. Geht das dann auch erst nächstes Jahr? Wie sollte ich das denn am Besten formulieren?
Du meldest erst mal nur 2 Jahre Elternzeit an. Und dann kannst du nächstes Jahr natürlich einen Antrag stellen, dass du ab (Monat eintragen) so und so viele Stunden arbeiten möchtest im Rahmen der Elternzeit. Du musst dich da jetzt noch gar nicht festlegen. Und sollte dein AG das ablehnen darfst dh entweder woanders die gewünschte Stundenzahl arbeiten oder kannst ALG1 beantragen für die Stunden, die du arbeiten kannst.
Super. Vielen lieben Dank Dir!
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