Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, ich werde Elternzeit beantragen und möchte ein Jahr zu Hause bleiben. Doch was ist, wenn ich länger als ein Jahr zu Hause bleibe? Wird das problematisch wenn ich nur ein Jahr beantrage? Oder soll ich volle 3 Jahre beantragen, auch wenn ich nur ein Jahr zu Hause bleiben möchte? Wie macht ihr das? Ich weiß es einfach nicht.... Liebe Grüße, Kerstin
also ich habe das vorher mal mit der Personalabteilung bei meinem Arbeitgeber abgeklärt. Hier war es egal, wie ich das mache. Aber ich werde erstmal nur 2 Jahre beantragen, mit der Option nach 1 Jahr wiederzukommen. Du kannst ja auf jeden Fall 1 Jahr noch beantragen wenn das Kind schon 6-8 Jahre alt ist. Ich würde sagen, das hängt sehr vom AG ab - wenn der mitmacht ist wohl alles möglich! Wenn du aber nach 1 Jahr auf jeden Fall wiederkommen möchtest, musst du das mitteilen, damit der AG sich darauf einstellen kann bei der Wahl deines Nachfolgers ...
An Deiner Stelle würde ich erst einmal ein Jahr EZ beantragen. Es ist leichter zu verlängern als zu verkürzen. LG
hallo Also ich würde so oder so die vollen drei Jahre nehmen da ich finde man hat docj das ganze leben so weing zeit miteinander. Aber das ist ansichts Sache aber so weit ich bei mir von der Arbeit aus informiert bin ist es leichter es durchzusetzten wenn man sagt man möchte nur ein jahr gehenund dann doch länger bleibt als anderes rum. Lg nadine
Oder vielleicht zwei Jahre beantragen? Das dritte Jahr kann man problemlos nachbeantragen, wenn man will. LG Berit
Hallo kommt drauf an was Du für eine Arbeit hast. Mann kann ja auch im EU arbeiten, bekommt dann aber meist weniger EG. Bei meiner Grossen hatte ich auch nur ein Jahr beantragt und hätte mich in den Popo beissen können, denn meine halbe Stelle hätte ich auch im EU weitermachen können und Verlängerung hat sich mein AG nicht drauf eingelassen. Jetzt bin ich wieder ss und werde alle 3 Jahre erstmal beantragen. Muss eh gleich wieder auf 400 Euro anfangen nach der Geburt. Mache das dann im alten Job im EU. Das erste Jahr ins soo schnell rum und ich hab mich damals nur ganz schwer von meiner Süßen trennen können. Obwohl Papa aufgepasst hat. LG Diana
Ich würde 3 Jahre einreichen, denn Verlängern ist schwieriger als verkürzen. Eine Bekannte von mir, musste nach einem Jahr wieder arbeiten, obwohl sie schwanger war und 2 Monate später eh' in den MuSchu gegangen ist. Aber ihr Chef hat darauf bestanden, dass sie ihre Frist einhält. Es ist auch oft so, dass nach der Geburt vieles anders ist als vorher. Die Betreuung klappt vielleicht doch nicht so gut, wie man sich das vorgestellt hat. In der Elternzeit kannst Du ja schliesslich 30 Std. die Woche arbeiten. Das ist ja recht viel. LG Marion