Mitglied inaktiv
Hallo, ich weiß es wurde hier schon öfter gefragt, aber irgendwie war ich da noch nicht soweit ;-) Also, ich muß ja nach der Geburt bei meinen Arbeitgeber die Elternzeit anmelden. Wie habt Ihr den Antrag geschrieben? Kann mir jemand helfen? Ich möchte 3 Jahre "nehmen", da sich mein Arbeitgeber als A..... entpuppt hat und ich dahin auch nicht zurück möchte (garnicht mehr). Ich möchte mir was neues suchen wenn sich zu Hause alles eingespielt hat, wann das genau ist weiß ich jetzt nicht (habe ja dann 2 Kleine Racker :-) ), am liebsten Teilzeit. Wie ist das dann mit der Krankenversicherung? In der Elternzeit zahlt die doch der Arbeitnehmer für mich, oder? Was ist wenn ich einen neuen Job annehme (nicht beim Arbeitgeber) wie ist das dann mit der Krankenversicherung? Muß der Arbeitgeber immer zustimmen wenn ich einen Nebenjob irgendwo mache? Muß ich kündige wenn er nicht zustimmt? Fragen über Fragen, hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Danke schonmal und sorry wenn ich etwas "durheinander" schreibe, ist ja schon spät...;-) Ganz LG Tess mit Mayra und Ben Luca
Hi, kann Dir nicht alles beantworten: Also: - Beantragen muss man die Elternzeit spätestens bis das Baby 2 Wochen alt ist. Ich hatte schon in der Schwangerschaft das mündlich geklärt. - Ich habe die Elternzeit in nem Schreiben beantragt und nur geschrieben, das ich hiermit 2 Jahre Elternzeit beantrage. - Der Arbeitgeber muss jedem Job zustimmen, Er muss innerhalb von 4 Wochen schriftlich begründen, wenn er einen Job verbietet. - In der Elternzeit darf man max. 30 Stunden arbeiten Mit der Krankenversicherung weiß ich nicht, hoffe ich konnte bißchen helfen, liebe Grüße, rumpelpumpel
Guten Morgen, man könnte meinen wir haben den gleichen Arbeitgeber, meiner ist auch so ein A..... und ich werde nie mehr dahin gehen. Wenn du gesetzlich Krankenversichert bist, dann bist für die Zeit der Elternzeit beitragsfrei versichert. Bei Privat weiß ich es nicht. viele Grüße
das was rumpeltumpel geschrieben hat stimmt schon alles AUSSER, er muß nicht jedem job zustimmen. eigentlich bist du erstmal verpflichtet ihm deine arbeitskraft anzubieten. wenn er dich braucht, dann mußt du dahin, wenn er aber sagt er braucht dich nicht, dann muß er einem anderen nebenjob zustimmen. sollte er es aber nicht tun, dann stimmt das erst mit der begründung. also kurzgesagt, wenn er dich braucht, kann er verlangen daß der nebenjob den du machen möchtest bei ihm ist, braucht er dich nicht, darfst du woanders hin! LG
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