Elternforum Schwanger - wer noch?

Elternzeit + Ausbildung (ZMF)

Elternzeit + Ausbildung (ZMF)

bubuu1

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Hallo liebe (werdende) Mamis, ich habe eine Frage speziell an Auszubildende und noch besser wäre, wenn diese auch Zahnmedizinische Fachangestellte wären :) Mein ET ist der 1.3.2014 und am 19.3.2014 ist meine Abschlussprüfung (schriftlich). Wie ist das, wenn ich nach MuSchu Elternzeit nehme, dürfte ich dann trotzdem in die Prüfung? (wäre bis dahin schon angemeldet). Bei der Zäk haben die mich nur noch mehr durcheinander gebracht :-( die meinten am Telefon zwar das würde gehen und die Elternzeit würde mit bestehen der Prüfung im Mai enden aber ich wollte das für alle Fälle auch schriftlich von denen haben und habe nichts von denen erhalten -.- Deswegen hoffe ich, das ich hier bei euch Hilfe finde. Lg


angi159

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Antwort auf Beitrag von bubuu1

Unabhängig von deiner Frage, würde ich das nicht machen. Die ersten Wochen mit Kind, besonders wenn es das erste ist, sind eine totale Umstellung. Man braucht meist Ruhe, um sich aufeinander einzuspielen. Erstens könnte ich mich kaum auf eine Prüfung vorbereiten, zweitens nicht so lange von meinem Baby getrennt sein und drittens nicht so lange in der Prüfung sitzen und mich konzentrieren (Geburtsverletzungen, schlaflose Nächte usw.) Kannst du das nicht verschieben?


Olis Mama

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Antwort auf Beitrag von angi159

Ich würde es auch verschieben,ich hätte nach der Geburt meines Sohnes sicherlich alle Prüfungen verhauen,so zombiemäßig bin ich durch die Welt gelaufen . Wenn du natürlich einen Partner hast,der auf das Kind aufpasst,dass du in Ruhe lernen kannst und in die Prüfung gehen kannst,kannst du es ja versuchen. Meine Freundin hat ihr Kind während der letzten heißen Phase im Studium bekommen.Januar Sohn geboren,dann gebüffelt wie ein Ochse um die Klausuren zu schaffen,dann hat ihr Freund Elternzeit gemacht und sie hat dann währenddessen die Prüfungen gemacht.Aber das war kein Zuckerschlecken und hat nur funktioniert,weil ihr Freund so gut mitzog.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von bubuu1

Ich würde erstmal klären, ob du überhaupt zur Prüfung darfst. Im Mutterschutz nach der Geburt ist das Arbeiten verboten. Es könnte sein, das dies auch für Prüfungen gilt.


Melli2901

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Antwort auf Beitrag von bubuu1

Hallo! Ich habe ebenfalls die Fortbildung gemacht. Und ich würde es (wenn du dich jetzt noch gut vorbereiten und intensiv lernen kannst), machen! In meinen Augen war es einfach! Wo machst du die Fortbilung? Ich war in Düsseldorf. Wo genau hast du dich informiert? Ich kann dir eine Dame bei der Kammer nennen, die sich sehr gut auskennt. Vielleicht kann sie dir weiter helfen. Liebe Grüße


bubuu1

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Antwort auf Beitrag von bubuu1

Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin aus Düsseldorf und bin seit dem 22.11. In MS. Gehe aber immernoch zur Schule und bin mit allen Themen durch (auch Vorbereitungsblocke) weil ich eientlich in der Verkürzerklasse bin. Aber leider kann ich nicht an der Winterprufung teilnehmen, weil meine ET in der zeit ist wo die praktischen sind. Habe vorhin mit einer anderen netten Dame von der Kammer gesprochen. Sie meinte ich kann in die Prüfung wenn ich die zulassungsvoraussetzungen habe d.h keine Fehlstd die ausser ss entstanden aind und die entsprechenden Schulnoten. Die habe ich ja gott sei dank alles sehr gut gehalten. Ich möchte die Prüfung sehr ungern verschieben, weil ich es 1. es hinter mir haben möchte und 2. bis winter würde ich mehr vergessen als die 3 Monate. Mein Mann und meine Schwiegereltern würden nich dabei unterstützen. Ich möchte es aufjedenfall versuchen, wenn ich es nicht schaffen sollte kann ich es trotzdem wiederholen aber zumindest habe ich so eine chance es trotzdem zu bestehen..